Unverständliche Ablehnung des Bausparens durch den Bundesrat!

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Der Bundesrat hat heute beschlossen, dem Parlament zu beantragen, die Bausparinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ des HEV Schweiz ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies insbesondere mit der Begründung, dass das Wohneigentum bereits ausreichend gefördert werde. Der Hauseigentümerverband Schweiz ist über die rasche und deutliche Ablehnung überrascht und enttäuscht.

Bei der Einführung des Bausparens handelt sich um ein echtes Bedürfnis der Bevölkerung. Innert kürzester Frist sind zum Bausparen zwei voneinander unabhängige Volksinitiativen gültig zustande gekommen: Neben der Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes Schweiz hat auch die „Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens“ eine Volksinitiative eingereicht, welche die Möglichkeit zur Einführung des steuerlich geförderten Bausparens verlangt. Zudem sind auf parlamentarischer Ebene im Moment mehrere Vorstösse zum Bausparen hängig.

Wieso der Bundesrat unter diesen Bedingungen nicht vertieft prüft, den beiden Volksinitiativen zumindest einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, ist nicht verständlich.

Zum Inhalt der Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“

  • Schweizweites Bausparen: Zwingende Einführung in Bund und Kantonen.
  • Für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
  • Befreiung der Bauspargelder von der Einkommens- und Vermögenssteuer.
  • Abzug maximal 10‘000 Franken jährlich pro Steuerpflichtigen (für Ehepaare: 20’000 Franken jährlich).
  • Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren.
  • Sparziel: bis 100’000 Franken pro Person.
  • Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als selbst genutztes Wohneigentum erworben wird.

Sicheres Wohnen im Alter
Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ will das schuldenfreie Wohneigentum fördern. Diese sinnvolle Form der Altersvorsorge soll unterstützt und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft werden, welche ihre Hypotheken zurückbezahlt haben und nun mit einem gegenüber der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bescheideneren Einkommen auskommen müssen. Es soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen im Rentenalter ermöglicht werden.

Eigene vier Wände dank Bausparen
Die Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ will schweizweit ein Bausparmodell einführen. Heute hat die Schweiz eine sehr tiefe Wohneigentümerquote von lediglich 35%. Demgegenüber hat die grosse Mehrheit von 76% der Stimmberechtigten den Traum, eines Tages in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Mit der Einführung des Bausparmodells des HEV Schweiz soll dieser Traum Realität werden. Das Bausparmodell des HEV Schweiz sieht vor, dass die Bauspargelder und die aufgelaufenen Zinsen während maximal zehn Jahren von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit werden. Jede in der Schweiz steuerpflichtige Person soll während dieser Dauer für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum bis zu 10‘000 Franken jährlich vom steuerbaren Einkommen abziehen können (gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten: maximal 20’000 Franken).

Eckpunkte der Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“
• Schweizweites Bausparen: Zwingende Einführung in Bund und Kantonen.
• Für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
• Befreiung der Bauspargelder von der Einkommens- und Vermögenssteuer.
• Abzug maximal 10‘000 Franken jährlich pro Steuerpflichtigen (für Ehepaare: 20’000 Franken jährlich).
• Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren.
• Sparziel: bis 100’000 Franken pro Person.
• Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als selbst genutztes Wohneigentum erworben wird.

Eckpunkte der Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“
• Ab AHV-Alter: einmaliges Wahlrecht, sich dafür zu entscheiden, dass der Eigenmietwert für das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum entfällt.
• Bei Ausübung des Wahlrechts: Eigenmietwert fällt weg. Gleichzeitig können die Schuldzinsen sowie die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung nicht mehr abgezogen werden.
• Unterhaltskosten können bis maximal 4’000 Franken jährlich abgezogen werden.
• Die Kosten für Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen, können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
• Die Ausübung des Wahlrechtes ist jederzeit nach Erreichen des AHV-Alters möglich.
• Die abgegebene Wahlerklärung ist für die Zukunft bindend.

Quelle: HEV Schweiz

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