WAK-N: Unterstützung der Konjunkturmassnahmen und Einschränkung der Risiken für den Schweizer Finanzmarkt

2 mins read

1. Zweite Stufe konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen (09.013)

Die WAK-N hat wie zuvor ihre ständerätliche Schwesterkommission die Botschaft des Bundesrates über die zweite Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen geprüft (09.013).

Die Kommission befasste sich mit denjenigen Vorlagen, die Gesetzesänderungen erfordern (Vorlagen 4 und 5).
Das Bundesgesetz über die befristete Ergänzung der Versicherungsleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Vorlage 4) wurde von der Kommission mit 19 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Die befristeten Massnahmen zielen bekanntlich auf die Reduktion der Finanzierungskosten des Exporteurs und auf einen erleichterten Zugang zu Exportfinanzierungen ab. Diese Massnahmen umfassen
– die Erweiterung der Versicherung von Vertragsgarantien durch eine Bondgarantie;
– die Einführung einer Refinanzierungsgarantie;
– die Einführung einer Versicherung zur Vorfinanzierung der Herstellungskosten von Exporten.
Die Kommission unterstützt diese gemäss Vorschlag des Bundesrates auf Ende 2011 befristeten Massnahmen.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, in der Vorlage zu ergänzen, dass die vorgesehenen Erleichterungen nur gewährt werden können, wenn die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik namentlich im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der Friedenspolitik, der Menschenrechte und der Umweltpolitik eingehalten werden.

Ebenfalls im Rahmen der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen befasste sich die Kommission mit der Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (Vorlage 5 der Botschaft). Mit 16 zu 7 Stimmen pflichtete sie einer Bestimmung bei, wonach bei substanziellen energetischen Erneuerungen von Gebäuden mit einem Baualter von mehr als 20 Jahren ein Erlass möglich ist. Dieser Verzicht auf die Darlehensrückforderung fügt sich in die bereits bestehende Möglichkeit, Vorschüsse und Zinsen zu erlassen. Diese Massnahme ist bis 2012 befristet.
Eine Minderheit sprach sich gegen diese Vorlage aus, da es in ihren Augen ungewiss ist, ob sich mit dieser Massnahme die Konjunktur effektiv beeinflussen lässt.
Die Massnahmen zur konjunkturellen Stabilisierung werden in der kommenden Frühjahrssession in beiden Räten behandelt.

2. Kommissionsmotion zur Verringerung der Risiken für den Schweizer Finanzmarkt

Die Kommission hat beschlossen, den Bundesrat klar aufzufordern, auf eine Verringerung der aktuellen und künftigen Risiken für den Schweizer Finanzplatz hinzuwirken. Sie beauftragt ihn mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, folgende Massnahmen zu ergreifen:

1. Es ist zu prüfen, ob mit einer Trennung der Bankaktivitäten in In- und Auslandsgeschäft oder nach Geschäftstätigkeit (Trennbankensystem) in voneinander unabhängige, selbständige Tochtergesellschaften das Klumpenrisiko für die Schweiz verringert werden kann. Zu beachten ist dabei auch das Durchgriffsrecht innerhalb eines Konzerns und eine allfällige gegenseitige Beistandspflicht.

2. Solange ein Finanzinstitut Staatshilfe beansprucht, ist darauf hinzuwirken, dass für das oberste Management (Verwaltungsrat und Konzernleitung) eine Salärstruktur analog derjenigen von bundesnahen Unternehmen (Post, SBB, SNB etc.) eingeführt wird.

3. Bei Banken, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und Grösse (CS) bei finanziellen Schwierigkeiten durch den Bund gerettet werden müssten, ist dafür zu sorgen, dass eine Salärstruktur mit einer längerfristigen Unternehmensperspektive eingeführt wird. Dabei sind die variablen Lohnanteile (Gratifikationen, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen etc.) auf Sperrkonten zu deponieren. Diese dürfen erst nach drei Jahren an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden, sofern die Bank bis dahin keine Bundeshilfe beansprucht hat. Vor einer Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sind die Mittel der Sperrkonti zur Abdeckung der Verluste zu verwenden.

4. Für die Dauer des Engagements des Bundes bei der UBS (in der Form der Pflichtwandelanleihe oder gewandelter Aktien) beansprucht der Bund einen Sitz im VR.

5. Der Bund hat alles daran zu setzen, sein Engagement gegenüber der UBS so rasch als möglich wieder gewinnbringend zu veräussern.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und Bundesrätin Doris Leuthard am 25. Februar 2009 in Bern getagt

Bern, 26. Februar 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Operativ starkes Geschäftsjahr – deutlich tieferes Finanzergebnis

Next Story

RK-N: Eintreten auf Revision des Mietrechts beschlossen

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…