RK-N: Vorentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuches mit einem spezifischen Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schickt einen Vorentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) bis 22. Juni 2009 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Justiz (Bundesrain 20, 3003 Bern) in drei Exemplaren zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Webseite der Kommission, jener des Bundesamtes für Justiz und jener der allgemeinen Bundesverwaltung zu den laufenden Vernehmlassungen abgerufen werden.

Die Kommission beantragt die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Damit sollen die mit der heute geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten überwunden und ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen gesetzt werden. Zudem soll eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.

Bern, 16. März 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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