RK-N: Rasche Einführung eines Entführungsalarmsystems gefordert

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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates verlangt die prioritäre Behandlung der Arbeiten zur Einrichtung eines Entführungsalarmsystems auf Bundesebene. Sie beantragt deshalb eine Motion des Ständerates einstimmig zur Annahme.

08.3928 s Mo. Ständerat (Burkhalter). Partnervereinbarung zur Einführung eines Entführungsalarmsystems
Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat die von Ständerat Didier Burkhalter eingereichte und vom Ständerat angenommene Motion zur Annahme. Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Partnervereinbarung auszuarbeiten, um auf Bundesebene ein Entführungsalarmsystem einzurichten. In dieser Vereinbarung sollen die Grundsätze der Zusammenarbeit der Beteiligten, insbesondere der Kantone, der Transportunternehmen, der Telefongesellschaften, der Medien und der Opferverbände, geregelt werden. Die Kommission teilt insofern das Anliegen einer Petition mit derselben Stossrichtung, welche gleichzeitig mit der Motion behandelt wurde. Sie hat in diesem Zusammenhang bereits zwei Motionen eingereicht, welche beide in der Wintersession 2007 an den Bundesrat überwiesen wurden (07.3553 Mo. Nationalrat (RK-NR).
Einrichtung eines Entführungsalarmsystems und 07.3554 Mo. Nationalrat (RK-NR). Einrichtung eines MMS-Alarmsystems für Fälle vermisster Kinder). Auch wenn sie sich des Umfangs der notwendigen rechtlichen und technischen Abklärungen bewusst ist, ist die Kommission der Ansicht, dass die Arbeiten zur Einrichtung eines solchen Alarmsystems schneller als bis anhin vorangetrieben werden sollten.

08.078 n Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen, diese Vorlage anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit beantragt, die Vorlage des Bundesrats praktisch unverändert zu übernehmen. In Artikel 2 Absatz 2 des Entwurfs zum Schengen-Informationsaustausch-Gesetz (SIaG) möchte sie allerdings ergänzt haben, was unter « prozessualem Zwang » zu verstehen ist: Dies sind „insbesondere die gemäss schweizerischem Polizei- und Strafverfahrensrecht möglichen Zwangsmassnahmen“. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten; verschiedene andere Minderheitsanträge schlagen Änderungen am Gesetzesentwurf vor.
Der Bundesbeschluss, den der Bundesrat dem Parlament unterbreitet, betrifft die Genehmigung und die Umsetzung eines Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden. Der Rahmenbeschluss wird durch die Schaffung eines neuen Spezialgesetzes ins Schweizer Recht umgesetzt. Dieses Gesetz regelt den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten. Es enthält keine materiellen Bestimmungen; es regelt lediglich die Modalitäten des Informationsaustauschs. Mit Ausnahme des spontanen Informationsaustauschs im Sinne von Artikel 7 werden durch dieses Gesetz keine neuen Bearbeitungsrechte geschaffen. Informationen werden weiterhin nach Massgabe der nationalen Bestimmungen ausgetauscht. Die Schweiz stellt nur Informationen zur Verfügung, die in Übereinstimmung mit ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften eingeholt, gespeichert und übermittelt und auf die ohne Anwendung von Zwangsmassnahmen zugegriffen werden kann.

07.445 n Pa.Iv. Fraktion S. Einziehung von Vermögenswerten von Diktatoren und Potentaten. Verstärkung der rechtlichen Mittel
Die Kommission hat eine von der sozialdemokratischen Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative behandelt, welche die rechtlichen Mittel zur Einziehung von Vermögenswerten von Diktatoren und Potentaten verstärken will. Die Kommission sieht Handlungsbedarf in diesem Bereich. Da aber der Bundesrat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bereits beauftragt hat, einen Entwurf zu einem Gesetz über die Beschlagnahmung und die Rückerstattung von Potentatengeldern zu erarbeiten, beschloss die Kommission, die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative auszusetzen, bis der Bundesrat den Gesetzesentwurf verabschiedet hat.

07.057 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Änderung
Im Dezember 2008 beschloss der Nationalrat, nicht auf die Vorlage zur Revision des BWIS einzutreten. Diese sieht neue Mittel der Informationsbeschaffung vor, um Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen politischen oder militärischen Nachrichtendienst und verbotenen Handel mit radioaktiven Materialien frühzeitig zu erkennen. In der Frühjahrsession trat der Ständerat auf die Vorlage ein und beschloss, diese an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Nationalrat hat nun über diese Rückweisung zu befinden (Art. 87 ParlG). Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen, diesem Beschluss zu folgen. Somit wird der Ständerat sich zu neuen Vorschlägen des Bundesrates äussern können, bevor die Vorlage an den Nationalrat zurückgeht. Eine Minderheit der Kommission sprach sich gegen die Rückweisung an den Bundesrat aus, da in ihren Augen kein Bedarf nach dieser Revision besteht.

00.431 Pa.Iv. Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen (Cina)
Im Februar 2007 schloss sich die Mehrheit der Kommission der Stellungnahme des Bundesrates an, wonach auf diesem Gebiet angesichts der bestehenden rechtlichen Grundlagen auf Kantons- und auf Bundesebene sowie aufgrund der in dieser Branche geltenden Selbstregulierung keine spezielle Regelung nötig sei. Sie beantragte deshalb, die Vorlage abzuschreiben. Da der Nationalrat sich am 12. Juni 2007 gegen eine Abschreibung entschied, nahm die Kommission ihre Arbeit wieder auf. Sie hat heute einen neuen Entwurf zu einem Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten geprüft, der durch ihre Ad-hoc-Subkommission ausgearbeitet worden ist. Dieser neue Entwurf folgt im Wesentlichen der Kommissionsvorlage vom 1. Dezember 2006 (BBl 2007 1537ff.). Er unterscheidet sich materiell hauptsächlich darin, dass er das Versicherungsobligatorium nicht mehr als Voraussetzung zur Erteilung der Berufsausübungsbewilligung vorsieht. Wer aber eine dem Gesetz unterstellte Aktivität gewerbsmässig ausübt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen oder entsprechende finanzielle Sicherheit leisten und die Kundinnen und Kunden darüber informieren. Die Kommission vertritt nach wie vor den gleichen Standpunkt, was die Zweckmässigkeit und Notwendigkeit eines solchen Gesetzes betrifft. Sie sprach sich mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen ein Eintreten auf die Vorlage der Subkommission aus, was einem erneuten Antrag auf Abschreibung der parlamentarischen Initiative gleichkommt. Sie hat aber angesichts des Auftrags ihres Rates gleichwohl die Detailberatung vorgenommen und wird den Entwurf dem Nationalrat als Eventualantrag vorlegen.

08.501 s Pa.Iv. Erhöhung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (RK-SR)
Die Kommission beantragt ihrem Rat, dem in der Frühjahrssession gefassten Beschluss des Ständerats zu folgen und die Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht um eine Einheit, d.h. von 64 auf 65 heraufzusetzen (Änderung der Richterstellenverordnung, SR 173.321). Mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission den Antrag, die Stellen von 64 auf 67 zu erhöhen, ab – ein Minderheitsantrag wurde eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ersuchte um eine Aufstockung um sechs und somit auf die in Artikel 1 des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes vorgesehene Höchstzahl von 70 Stellen.

07.473 n Pa.Iv. Thanei. Gleichbehandlung in Mankofällen
Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 12 zu 11 Stimmen, der von Nationalrätin Anita Thanei eingereichten parlamentarischen Initiative sei keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt eine Änderung des Zivilgesetzbuches in der Weise, dass bei sogenannten Mankofällen, d.h. Fällen, bei denen das Familieneinkommen nach einer Trennung oder Scheidung nicht für die Deckung der Bedürfnisse zweier Haushalte ausreicht, der Fehlbetrag in angemessener Weise auf beide Ehegatten aufgeteilt wird. Eine starke Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Schutz der Kinder vor pädosexuellen Straftätern
Schliesslich nahm die Kommission Kenntnis davon, dass die Verwaltung die Arbeit zur Erfüllung des ihr vom Parlament mit der Motion 08.3373 (Mo. NR [Carlo Sommaruga] Verstärkte Prävention von Pädokriminalität und anderen Verbrechen) erteilten Auftrags aufgenommen hat und dabei auch den Anliegen der parlamentarischen Initiative 08.448 (RK-NR. Berufsverbot für pädosexuelle Straftäter) Rechnung trägt. Die Kommission wird sich Ende Jahr über den Stand dieser Arbeiten informieren. In diesem Zusammenhang hat sie entschieden, mit dem Beschluss über die Vorprüfung der parlamentarischen Initiativen 04.469 (Pa.Iv. Simoneschi-Cortesi. Obligatorischer Strafregisterauszug für Personen, die mit Kindern arbeiten) und 04.473 (Pa.Iv. Darbellay. Pädophile Straftäter. Verbot der Ausübung von Berufen mit Kindern) noch abzuwarten.

Die Kommission hat am 26. und 27. März 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP, UR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

Bern, 27. März 2009, Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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