APK-N: Internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich: Die APK-N kritisiert die Konzeptlosigkeit des Bundesrates

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1. G20-Gipfel und Stand der Beziehungen der Schweiz mit den USA, den europäischen Ländern und weiteren Staaten in Folge der Probleme im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis

Die APK-N hat eine Aussprache über die Situation durchgeführt, in der sich die Schweiz im Bereich der internationalen Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis gegenwärtig befindet. Ihr Augenmerk hat die Kommission insbesondere auf die Stellung der Schweiz in der OECD sowie auf die Liste der OECD betreffend nicht unkooperativen Staaten in Steuersachen gelegt. Weiter wurde das Vorgehen in Bezug auf die Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen nach dem OECD-Muster thematisiert.

In der Ursachenanalyse gingen die Meinungen auseinander. In zwei Punkten war sich die Kommission hingegen einig. Erstens hat sie mit grosser Besorgnis festgestellt, dass der Bundesrat jegliche kohärente Strategie im Umgang mit den gegenwärtigen Problemen vermissen lässt. Zweitens übte sie scharfe Kritik an der Tatsache, dass der Bundesrat die gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte des Parlamentes und der APK insbesondere missachtet hat, indem er diese über seine Absichten und Beschlüsse nie informiert oder konsultiert hat. Die Kommission wird sich an ihrer nächsten Sitzung erneut mit dieser Problematik auseinandersetzen. Dabei will sie auch über die Politik der Schweiz gegenüber dem IWF Stellung nehmen.

In Folge der Diskussion hat die APK-N zwei Kommissionsmotionen angenommen. Die Eine verlangt, dass der Bundesrat dem Ministerrat der OECD beantragt, dass dieser an seiner nächsten Sitzung offiziell zu dem vom Generalsekretär der OECD zuhanden der G-20 erstellten Bericht konsultiert wird. Die zweite Motion will dass der Bundesrat die aussenpolitischen Kommissionen konsultiert, bevor er Verhandlungen über die Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen aufnimmt.

2. Freihandelsabkommen EFTA-Kolumbien und Landwirtschaftsabkommen Schweiz-Kolumbien (09.030 n)

Im Vorfeld der Beratungen zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Kolumbien, hörte die Kommission Vertreterinnen und Vertreter von Economiesuisse, dem Schweizerischen Bauernverband, Alliance Sud, Erklärung von Bern und der Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien an.

Im Rahmen der Beratungen wurde zunächst ein Antrag auf Nichteintreten mit 22 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung verworfen. Ebenfalls verworfen wurde mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Rückweisungsantrag, welcher den Bundesrat namentlich beauftragte, das Freihandelsabkommen gemeinsam mit Norvegen im Sinne des Freihandelsabkommens USA-Kolumbien neu auszuhandeln. Ferner beauftragte dieser Antrag den Bundesrat dem Parlament einen ausführlichen Bericht zur Lage der Menschen- und Gewerkschaftsrechte in Kolumbien sowie eine Studie zu den Auswirkungen des Handels auf die nachhaltige Entwicklung zu unterbreiten.

Die Kommissionsmehrheit vertrat dabei die Ansicht, dass in der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in welcher sich die Schweiz heute befindet, dieses Freihandels- und Landwirtschaftsabkommen ein wichtiger Bestandteil der Konjunkturankurbelung darstellt. Sie ist ausserdem der Meinung, dass sich die Situation der Menschenrechte in Kolumbien in den letzten Jahren verbessert hat und mit dem Menschenrechtsrat zudem genügend internationale Instrumente geschaffen wurden, um den Menschenrechtsverletzungen in effizienter Weise entgegen zu treten. Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Ansicht, dass den menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Standards im Rahmen dieses Freihandelsabkommen verstärkt Rechnung getragen werden sollte. Denn, da Kolumbien am Freihandelsabkommen sehr interessiert ist, soll dieses Land in diesen drei Fragen Verbesserungen realisieren.

Die APK-N genehmigte schliesslich mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung den Bundesbeschluss über ein Freihandelsabkommen EFTA-Kolumbien sowie ein Landwirtschaftsabkommen Schweiz-Kolumbien.

3. Freihandelsabkommen Schweiz – Japan (09.025 ns)

Die Kommission zeigte sich erfreut über den Abschluss dieses Abkommens mit der weltweit zweitgrössten Volkswirtschaft der Welt und hielt mit Genugtuung fest, dass dieses Abkommens in seiner Präambel auf die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie auf den Umweltschutz und die optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen verweist. Die Kommission verabschiedete diese Vorlage einstimmig.

4. 07.074 s MEDIA Programm 2007-2013. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft. Zusatzbotschaft

Nachdem das Parlament 2007 das MEDIA-Abkommen an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, hat die APK-N nun im Rahmen eines Mitberichtes an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eine Zusatzbotschaft beraten. Darin präsentiert der Bundesrat eine bessere Lösung des Problems der auf die Schweiz gerichteten Fernsehwerbefenster für alkoholische Getränke.

Mit 17 zu 8 Stimmen ist die Kommission auf die Vorlage eingetreten. Damit bekräftigt die Kommissionsmehrheit die Bedeutung, welche die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im audiovisuellen Bereich für die schweizerischen Filmschaffenden hat. Die Minderheit der Kommission lehnt das Abkommen mit dem Hinweis ab, dass es keine Vorteile für die Schweiz bringt. In Bezug auf die vom Bundesrat beantragte Lockerung des Werbeverbotes für Wein und Bier am Fernsehen ist die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen dem Ständerat gefolgt. Sodann soll Werbung für sämtliche alkoholische Getränke in Fernsehprogrammen in- und ausländischer Veranstalter unzullässig sein, sofern diese Programme sich eigens an das schweizerische Publikum richten.

5. Internationale Aktualitäten

Die Kommission hat verschiedene Themen aus aktuellem Anlass aufgegriffen. Insbesondere hat sie sich über die Situation in Sri Lanka und die Bemühungen der Schweiz und der Staatengemeinschaft um einen Waffenstillstand informieren lassen. Mit Bedauern hat sie festgestellt, dass bislang keine Fortschritte erzielt worden sind. Ferner hat sich die Kommission mit der Situation von Flüchtlingen in Kosovo befasst, die nördlich von Mitrovica in einer bleiverseuchten Umgebung leben. Mit 8 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hat sie einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, welche den Bundesrat beauftragen wollte, für diese Menschen einen anderen Aufenthaltsort zu finden.

Die Kommission hat am 6./7. April 2009 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) und im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard sowie Bundesrat Pascal Couchepin in Bern getagt.

Bern, 7. April 2009, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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