Die Gesetzesrevision beinhaltet die notwendigen Änderungen für den Wechsel von der Besteuerung des Grundstückgewinns nach der absoluten Methode zur relativen Methode. Bei der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben. Dies führt dazu, dass auch ein Teil des frei verfügbaren Grundstückgewinns, welcher nicht reinvestiert wird, dem Steueraufschub unterliegt. Bei der absoluten Methode wird nur der reinvestierte Teil des Gewinns aufgeschoben, während der frei verfügbare Gewinn besteuert wird. Die vorgeschlagene Änderung lässt den steuerpflichtigen Personen aber die Möglichkeit, ganz auf den Steueraufschub zu verzichten.
Die Kommission schickt den Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht bis 15. Juli 2009 in die Vernehmlassung. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Webseite der Bundeskanzlei (www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html) abgerufen werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) an folgende Email-Adresse zu senden: vernehmlassungen@estv.admin.ch.
Bern, 7. April 2009, Parlamentsdienste