Keine Änderung des Lotteriegesetzes

3 mins read

04.437 n Pa.Iv. Studer Heiner. Revision des Lotteriegesetzes
05.422 n Pa.Iv. Menétrey-Savary. Spielwut und Spielsucht. Vorbeugungsmassnahmen

Mit 16 zu 5 Stimmen ( 04.437 ) bzw. 14 zu 8 Stimmen ( 05.422 ) beantragt die Kommission dem Nationalrat, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Die Initiative des damaligen Nationalrats Heiner Studer strebt verschiedene Änderungen im Lotteriegesetz an. So fordert sie die Schaffung von Transparenz, eine Verbesserung der Gewaltenteilung sowie eine Verstärkung der Suchtbekämpfung und -prävention. Weiter soll das staatliche Monopol im Lotteriewesen aufgehoben werden. Die Initiative der ehemaligen Nationalrätin Anne-Catherine Menétrey-Savary fordert ebenfalls eine Verstärkung der Suchtprävention. Dies will sie einerseits mit einer Abgabe der Spielbanken von 0.5 Prozent des Bruttospielertrages in einen Fonds, der für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht bestimmt ist, erreichen. Andererseits sollen das Spielbanken- und das Lotteriegesetz in Bezug auf die Präventionsmassnahmen und die Verwaltung des Fonds zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht harmonisiert werden.
Die Kommission geht davon aus, dass die Interkantonale Vereinbarung vom 7. Januar 2005 über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten, welche am 1. Juli 2006 in Kraft trat, die vor deren Inkrafttreten bestehenden Mängel im Lotteriebereich behebt. Sie hat davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt hat, die Situation bis 2011 eingehend zu evaluieren. Die von der Initiative Studer geforderte Aufhebung des staatlichen Monopols wird abgelehnt.
Auch was die von der Initiative Menétrey-Savary geforderte Verstärkung der Suchtprävention betrifft, erachtet die Kommissionsmehrheit die bestehende Gesetzgebung als genügend. Eine Minderheit erkennt hingegen Handlungsbedarf und beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Koordination von Umweltschutz und Raumplanung

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates vom 3. September 2008 zu einer Motion, welche eine bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung verlangt (04.3664). Der Bundesrat schlägt vor, die konkreten Anweisungen zur Koordination der einzelnen Umweltschutzbereiche mit der Raumplanung auf Verordnungsstufe zu verdeutlichen. Darüber hinaus wäre es in seinen Augen begrüssenswert, wenn die Pflicht zur Abstimmung von Umweltschutz und Raumplanung ausdrücklich auf Gesetzesstufe verankert und damit verstärkt würde. Die Kommission begrüsst diese Massnahmen, die in den laufenden Gesetzgebungsarbeiten, insbesondere im Vernehmlassungsentwurf zum Raumentwicklungsgesetz, umgesetzt werden.

08.3003 Mo. Nationalrat (RK-NR [ 07.046 ]). Forderung nach Wirkungseffizienz

Die Kommission beantragt, dieser Motion in der vom Ständerat angenommenen Fassung zuzustimmen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, Vorkehrungen zu prüfen und zu treffen, die geeignet sind, sicherzustellen, dass die Massnahmen zum Schutz der Umwelt nach den Kriterien der Wirksamkeit und nach einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis umgesetzt und nötigenfalls angepasst werden. Diese gegenüber der ursprünglichen Version offenere Formulierung ermöglicht dem Bundesrat, die geeigneten Massnahmen zu treffen.

Verbandsbeschwerderecht

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung folgte die Kommission dem Beschluss des Ständerates, die Aargauer Standesinitiative „Konkretisierung des Verbandsbeschwerderechts hinsichtlich Verantwortlichkeit, Finanzierung und Verfahrensordnung“ ( 04.310 ) abzuschreiben. Die einzige bislang nicht erfüllte Forderung dieser Initiative – Verbandsbeschwerden seien bei Projekten auszuschliessen, zu denen rechtskräftige Volksentscheide vorliegen – wurde in der Abstimmung über die Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik – mehr Wachstum für die Schweiz“ deutlich abgelehnt. Den anderen Anliegen wurden mit der Revision des Umweltschutzgesetzes vom 20. Dezember 2006 sowie mit der Revision der entsprechenden Verordnungen des Bundesrates vom 19. September 2008 entsprochen, d.h. mit der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO; SR 814.076) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011). Die Kommission beantragt in diesem Zusammenhang ohne Gegenstimme, der Standesinitiative des Kantons Zürich 06.304 (Kt.Iv. ZH. Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts), die analoge Anliegen beinhaltet, keine Folge zu geben.

06.493 n Pa.Iv. Recordon. Neue Instrumente für die Bekämpfung neuer Geldwäschereimechanismen

Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Der Initiant möchte die heutige Gesetzgebung so ändern, dass die Bekämpfung der Geldwäscherei im Bereich der Transaktionen, die über Abwicklungsunternehmen verarbeitet werden, verbessert wird. In den Augen der Kommission genügt das geltende Recht insbesondere deshalb, weil die meisten Abwicklungsunternehmen eine Banklizenz haben und deshalb Finanzintermediäre sind, die dem Geldwäschereigesetz (SR 955.0) unterstellt sind.

08.424 n Pa.Iv. Rutschmann. Verbindliche Fristen bei Gerichts- und Rekursverfahren

Die Kommission hat die parlamentarische Initiative, welche für die Behandlung von Gerichts- und Rekursverfahren verbindliche Fristen festsetzen will, vorgeprüft. Mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben. Auch wenn die Kommissionsmehrheit durchaus Verständnis für das Anliegen der Initiative – nämlich die Beschleunigung der Verfahren – aufbringt, ist sie der Ansicht, dass die von der Initiative geforderte Festsetzung verbindlicher Fristen nicht das geeignete Mittel für eine Verbesserung der Situation darstellt. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

08.3589 s Mo. Ständerat (Stadler). Copyright-Vergütungen für Urheber statt für Prozesse

Die Kommission hat die von Ständerat Hansruedi Stadler eingereichte und vom Ständerat in der vergangenen Wintersession angenommene Motion geprüft. Die Motion beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Ansprüche der Urheber bei der Nutzung geschützter Vorlagen (Bücher, Zeitungen usw.) wirtschaftlicher durchgesetzt werden können, z.B. durch eine Ergänzung der in Artikel 50a AHVG geregelten Datenbekanntgabe. Mit 19 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion ebenfalls anzunehmen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP, UR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am 23. April 2009 in Bern getagt.

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

Rätsel um Morgen- und Abendtypen geklärt

Next Story

Graubündner Kantonalbank verlängert Sponsoring-Partnerschaft mit HC Davos

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…