SGK-S: Revision der Arbeitslosenversicherung für die Sommersession bereit, Verlängerung des Zulassungsstopps vorbehaltlich der Zustimmung des Nationalrats angenommen

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Bekanntlich läuft der Zulassungsstopp für Leistungserbringer Ende 2009 aus. An ihrer Sitzung vom 25 März 2009 hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats mit 18 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen ihren Entwurf für eine Übergangslösung zum Zulassungsstopp (09.400 n) verabschiedet, dessen Geltungs-dauer bis zum 31. Dezember 2011 vorgesehen ist. Der Entwurf sieht eine Weiterführung des Zulassungsstopps vor, wobei aber die so genannten Grundversorger ausgenommen sind. Er wird dem Nationalrat in der ersten Sessionswoche (am 27. Mai 2009) unterbrei-tet.
Die SGK des Ständerats hat nun ihre Beratung unter dem Vorbehalt durchgeführt, dass der Nationalrat die Vorlage annimmt. Somit können eine allfällige Differenzbereinigung und die Schlussabstimmungen in der Sommersession 2009 durchgeführt werden, womit eine Inkraftsetzung auf Anfangs 2010 möglich wäre. Anders als die Kommission des Na-tionalrats entschied sich die ständerätliche Kommission, den Bereich der ambulanten Versorgung in Spitälern nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufzunehmen, da sie Probleme bei der Abgrenzung dieses Bereichs wie auch bei der Umsetzung befürchtete. Ausserdem strich sie die Klausel, dass Kantone die Zulassung von Leistungserbringern an Bedingungen knüpfen können. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Zwei weitere Vorlagen befassten sich mit dem Problem der unbezahlten Prämien in der sozialen Grundversicherung und den damit verbundenen Leistungssistierungen. Sowohl die Standesinitiative Tessin, Bundesgesetz über die Krankenversicherung (08.323 s) als auch die Parlamentarische Initiative SGK-NR, Artikel 64a KVG und unbezahlte Prämien (09.425 n) widmen sich Art. 64a KVG, der seit 2006 in Kraft ist, und vorsieht, dass die Versicherung ihre Leistungen sistieren kann, solange die Prämien nicht bezahlt sind. In der Schweiz sind schätzungsweise 200’000 Versicherte von einer solchen Sistie-rung betroffen. Die Kantone sind nicht verpflichtet, diese Prämienausstände zu überneh-men, sie tun dies aber zu einem grossen Teil aufgrund kantonalen Rechts. Die unbezahl-ten Rechnungen der Leistungserbringer bewegen sich in den höheren zweistelligen Mil-lionenbeträgen. Im Oktober 2008 hatten die GDK und Santésuisse einen gemeinsamen Regelungsvorschlag ausgehandelt, wonach die Kantone 85 Prozent der Zahlungsaus-stände übernommen und die Krankenversicherer im Gegenzug auf die Leistungssistie-rung verzichtet hätten. Nachdem diese Übereinkunft im Februar 2009 an den restlichen Differenzen gescheitert war, hat Bundesrat Couchepin eine Verhandlungsrunde unter Be-teiligung des EDI initiiert und eine Lösung vorgeschlagen. Während die Standesinitiative Tessin die Aufhebung von Art. 64a verlangt, schlägt die SGK-N ausgehend vom Vor-schlag des EDI eine Modifizierung vor. Die SGK-S stimmt der von der Pa. Iv. 09.425 ge-forderten Ausarbeitung einer Vorlage einstimmig zu und lehnte es deshalb mit 8 zu 3 Stimmen ab, der Standesinitiative 08.323 Folge zu geben, da deren Anliegen – das Pro-blem der Leistungssistierung – im Rahmen einer Neufassung von Art. 64a, wie sie die Vorlage 09.425 verlangt, besser erfüllt werden könne.

Ferner hat die Kommission die Detailberatung der 4. Revision des Arbeitslosenversi-cherungsgesetzes (AVIG, 08.062s) vorgenommen und die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen angenommen. Sie folgt weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats, wonach der nor-male Beitragssatz von 2 auf 2,2 Prozent erhöht wird. Zur Entschuldung soll der Beitrags-satz zeitlich befristet von 2.2 auf 2,3 Prozent erhöht und ein Solidaritätsbeitrag von 1 Pro-zent auf dem Verdienst zwischen 126 000 und 315 000 Fr. eingeführt werden. Auch auf der Leistungsseite sollen Einsparungen erzielt werden, indem Fehlanreize beseitigt und Wiedereingliederungsmassnahmen verstärkt werden. Die Kommission folgte in grossen Teilen den Anträgen des Bundesrats, wobei sie folgende Änderungen beantragt: Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt sie, dass die Wartezeiten nach Einkommen abgestuft werden. So soll für Personen ohne Unterhaltspflicht die Wartezeit folgendermassen abgestuft werden: 10 Tage bei einem versicherten Verdienst zwischen 60’001 bis 90’000 Franken, 15 Tage bei einem Verdienst zwischen 90’001 und 125’000 Franken und 20 Tage ab 125’000 Franken. Dadurch sind Einsparungen von 43 Millionen Franken zu erwarten. Im Weiteren hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung eine Ergänzung von Artikel 16 Absatz 2 zugestimmt, wonach die Kriterien für die Zumutbarkeit einer Arbeit für Perso-nen bis zum 30. Altersjahr verschärft werden. Die Vorlage wird dem Ständerat am 8. Juni 2009 unterbreitet.

Die Standesinitiative Waadt. Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosen-versicherung und die Insolvenzentschädigung (08.310 s) verlangt, eine Änderung von Art. 27 Abs. 5 AVIG, der dem Bundesrat die Kompetenz gibt, in einem Kanton, der von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen ist, auf dessen Gesuch hin den Anspruch um 120 Tag-gelder zu erhöhen. Der Bundesrat soll gemäss Standesinitiative zu dieser Massnahme verpflichtet werden. Die Kommission hatte am 27. Oktober 2008 eine Delegation des Kantons Waadt angehört; im Anschluss an die Beratung der AVIG-Revision, die eine Auf-hebung des betreffenden Absatzes vorsieht, beantragt die Kommission mit 9 zu 2 Stim-men, der Standesinitiative nicht Folge zu geben.

Ausserdem hat die Kommission zu einer Anzahl Motionen Stellung genommen. Zuge-stimmt hat sie der Mo. NR (Robbiani). Regelmässige Überprüfung der Arzneimittel-preise (08.3670 n), die verlangt, dass der Bundesrat auf Verordnungsebene eine dreijäh-rige Überprüfung der Medikamentenpreise anordnet. Diese Forderung war auch in der am 1. Oktober 2008 vom Nationalrat abgelehnten Antrag der Einigungskonferenz zur Medi-kamentenpreisbildung (04.062 s, Teil 2) enthalten und nicht bestritten.

Ebenfalls einstimmig zugestimmt hat die Kommission der Mo. NR (Fehr Jacqueline). Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin (08.3608 n), die den Bundesrat beauftragt, eine Gesamtstrategie zu entwickeln, um die Hausarztmedi-zin zu fördern; die Umsetzung soll durch folgende Massnahmen geschehen: die Abschaf-fung des Numerus Clausus, die Neugestaltung der Aus- und Weiterbildung, die Tarifge-staltung, die Vernetzung der Praxen, die Regelung des Notfalldienstes und E-Health. Wenngleich die Kommission teils Bedenken hatte, weil etwa die Regelung des Numerus Clausus in die Kompetenz der Kantone falle, so überwog die Zustimmung zur integrativen Perspektive der Motion.

Einstimmig abgelehnt hat die Kommission der Mo. NR (Ineichen). Zusammenarbeit zwi-schen privater und öffentlicher Arbeitsvermittlung. Verzicht auf den personellen Ausbau der RAV (08.3881 n), der den Ausbau der Arbeitsvermittlung durch den Einbe-zug privater Anbieter fordert und auf den Ausbau der RAV verzichten will. Die Zusam-menarbeit zwischen privater und öffentlicher Arbeitsvermittlung und auch deren gemein-same Performance wird als gut bezeichnet. Bei einem Anstieg der Stellensuchenden ist ein moderater Ausbau der Ressourcen der RAV notwendig, damit diese ihre Aufgaben, Aktivierung und Unterstützung der Erwerbslosen, wahrnehmen können. Die hoheitlichen Aufgaben wie Einstellung der Beiträge und andere Sanktionen können nicht von den RAVs auf die privaten Vermittlungsstellen übertragen werden.

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt hat die Kommission die Mo. NR (Ineichen). Verhinderung von Liquiditätsengpässen bei der Einführung von Kurzarbeit in Unternehmen (08.3882 n). Diese verlangt, dass den Unternehmen, wel-che Kurzarbeit beantragen müssen, bereits auf den ersten Lohnauszahlungstermin hin die Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt wird. Durchführung dieser Forderung wäre mit viel administrativem Aufwand verbunden, insbesondere, weil die Arbeitslosenkassen so-zusagen die Funktion einer Bank übernehmen müssten.

Die am 19. Dezember 2008 eingereiche Mo. NR (Berberat). Erhöhung der Kurzar-beitsentschädigung (08.40 19 n) hat die Kommission mit 8 zu 1 Stimme bei 1 Enthal-tung abgelehnt, weil sie bereits erfüllt ist. Die geforderte Verlängerung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate hat der Bundesrat am 11. Februar beschlossen und auf den 1. April 2009 in Kraft gesetzt.

Schliesslich hat die Kommission zwei Petitionen zur Kenntnis genommen, ohne sie zu unterstützen.

Die Petition Fischer Eugen. Komplementärmedizin. Regelung der Berufsausübung (08-25) verlangt, dass ausländische Diplome in komplementärmedizinischen Methoden auf ihre Gleichwertigkeit überprüft werden. Die Kommission schloss sich der Stellung-nahme des EDI an, dass bereits heute durch die Berufsbewilligungsverfahren im Fach-arztbereich der Patientenschutz gewährleistet sei.

Die Petition IG Sozialhilfe. Gegen Armut und Ausgrenzung (08-26) stellt grundsätzli-che Forderungen betreffend die Ausgestaltung der Sozialhilfe in der Schweiz. Sie ging hervor aus der Resolution der Kundgebung vom 17. Oktober 2008 gegen Armut und Aus-grenzung auf dem Münsterplatz. Die Kommission stellt fest, dass auf verschiedenen Ebe-nen bereits Arbeiten im Gang sind, die in die Richtung der Petition zielen.

Die Kommission tagte am 11. Mai 2009 in Bern unter dem Vorsitz von Urs
Schwaller (CVP, FR) im teilweisen Beisein von Herrn Bundesrat Pascal Couchepin und von Frau Bundesrätin Doris Leuthard. Als Vertretung des Kantons Tessin nahm Grossrat Manuele Bertoli an der Sitzung teil.

Bern, 12. April 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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