Fernsehsender dürfen für Wein und Bier werben

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Bei der Beratung des Media-Abkommens (07.074) anlässlich der Frühjahrssession 09 hatte sich der Ständerat mit 22 zu 19 Stimmen für ein Werbeverbot für Alkohol für alle Fernsehsender ausgesprochen. Im Vordergrund der Überlegungen stand in erster Linie die Alkoholprävention bei Jugendlichen. Die nationalrätliche Kommission stimmte nun mit 15 zu 1 Stimme bei 10 Enthaltungen dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zu, allen Sendern zu erlauben, für Wein und Bier zu werben. Ausgeschlossen davon sind lediglich die Radiosender der SRG. Die Kommission will damit den Sendern Werbeeinnahmen zukommen lassen, die sonst ins angrenzende Ausland abfliessen würden. Sie argumentiert, dass gerade Jugendliche diese ausländischen Sender sehen würden und mit einem Verbot für Schweizer Sender keine echte Alkoholprävention stattfinden könne. Eine Minderheit der Kommission will Alkoholwerbung für alle Radio- und Fernsehsender verbieten. Sie bewegt sich damit nahe an der Lösung des Ständerates und stellt insbesondere die Alkoholprävention bei den Jugendlichen in den Vordergrund. Eine weitere Minderheit verlangt, politische Werbung wieder zu erlauben (5:18 Stimmen bei 1 Enthaltung), eine nächste Minderheit will einzig der SRG Alkoholwerbung (6 :14 bei 5 Enthaltungen) verbieten.
Dem eigentlichen Media-Abkommen für die Teilnahme am EU-Förderprogramm der audiovisuellen Produktion für die Jahre 2007 und 2013 wurde mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Der Verpflichtungskredit in Höhe von 41 Millionen Franken wurde im gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Zu allen drei Vorlagen wurden von Minderheiten Nichteintretensanträge eingegeben.

Der Ständerat hat in der Märzsession 2009 mit 19 zu 12 Stimmen entgegen dem einstimmigen Antrag seiner Fernmeldekommission die Motion von Ständerätin Forster 08.3639 Teilrevision des FMG. Eingabe der Comcom, der Weko und des Preisüberwachers angenommen. Gleichzeitig hat der Ständerat einstimmig ein Postulat seiner KVF (09.3002) angenommen, welches vor einer allfälligen FMG-Revision weitere Abklärungen verlangt. Die KVF des Nationalrates hat einhellig die im Postulat formulierten Fragen als richtig und zielführend anerkannt. Dagegen erachtet die Kommission die von der Motion anvisierte sehr punktuelle FMG-Revision zum jetzigen Zeitpunkt als ungünstig und empfiehlt ihrem Rat mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, diese abzulehnen. Ein Antrag, den Entscheid über die Motion bis zum Vorliegen des Berichts zum Postulat des Ständerates zu verschieben, wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.

Einstimmig hat die Kommission beschlossen eine Kommissionsinitiative für ein Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr zu ergreifen. Nachdem ein ähnliches Gesetzesvorhaben des Bundesrates in der Frühjahrssession in der Schlussabstimmung gescheitert war (05.028 Bahnreform 2, Vorlage 8), wurde ein Kompromiss gefunden, der sich in der Kommission als politisch sehr tragfähig erwiesen hat. Dieser Kompromiss umfasst im Wesentlichen den Verzicht auf eine allfällige Privatisierung der Transportpolizei, welche im Gegenzug angemessenen Kompetenzen ausgestattet werden soll. Die Frage, ob allenfalls die Schusswaffe Teil der Ausrüstung der Bahnpolizei sein kann, soll im Gesetz nicht abschliessend geregelt werden, um dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, die Bewaffnung in Zukunft rasch allfälligen Veränderungen anpassen zu können. Die Initiative der KVF-N geht nun zur Zustimmung an ihre Schwesterkommission im Ständerat.

Die schlechte Wirtschaftslage hat unter anderem zu einem massiven Rückgang der LSVA-Einnahmen geführt, was die Liquidität im FinöV-Fonds akut gefährdet. Aufgrund der fix festgelegten Bevorschussungslimite des Bundes sind zum Teil sogar bereits beschlossene Projekte gefährdet. Gänzlich in Frage gestellt ist vor allem der beschlossene Fahrplan für das ZEB-Kernangebot, auf welches die Kantone ebenso wie die Transportunternehmen dringend warten. Nach der KVF-S hat nun auch die Verkehrskommission des Nationalrates eine gleich lautende Kommissionsmotion beschlossen – mit 14 zu 10 Stimmen -, welche den Bundesrat beauftragt, diese Finanzierungslücke zu schliessen, insbesondere im Rahmen des so genannten dritten Konjunkturpaketes. Die Motion soll in beiden Räten bereits in der Sommersession behandelt werden.

Bern, 19. Mai 2009, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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