UREK-S fordert Beschränkung von Gaskombikraftwerken

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08.072 s CO2-Gesetz. Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken

Die Kommission hat die Detailberatung der Änderung des CO2-Gesetzes fortgesetzt, welche den bis Ende 2010 geltenden Bundesbeschluss über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken ablöst. Unbestritten war sowohl der Grundsatz der vollumfänglichen Kompensation der Emissionen wie auch eine vom Bundesrat eingefügte Bestimmung, nach welcher neue fossil-thermische Kraftwerke wesentliche Teile der Abwärme nutzen müssen.

Zu einer regen Diskussion gaben jedoch der Anteil der im Ausland erlaubten Kompensation sowie eine mögliche Befristung Anlass. Im geltenden Bundesbeschluss ist der Anteil der im Ausland erlaubten CO2-Kompensation auf höchstens 30 Prozent limitiert. Der Bundesrat kann diesen Auslandanteil jedoch auf höchstens 50 Prozent erhöhen, wenn und solange die Versorgung mit Elektrizität im Inland dies unmittelbar erfordert. Der Bundesrat hat in seiner Vorlage nun vorgeschlagen, den Anliegen der Wirtschaftsverbände und Elektrizitätsversorgungsunternehmen mehr Rechnung zu tragen und den maximalen Auslandanteil auf 50 Prozent zu erhöhen. In Anbetracht der beträchtlichen Emissionen solcher Kraftwerke erachtet es die Kommission nicht als zweckmässig, die Bedingungen für fossil-thermische Kraftwerke grundsätzlich zu lockern. Sie beantragt daher ihrem Rat, den Auslandanteil auf höchstens 30 Prozent zu belassen, dem Bundesrat aber die Möglichkeit zu geben, diesen Anteil aus wirtschaftlichen, umwelt- und energiepolitischen Gründen auf 50 Prozent zu erhöhen. Eine Minderheit verlangt, dass alle Emissionen ausschliesslich im Inland kompensiert werden. Eine weitere Minderheit fordert, dass Kraftwerkbetreiber Investitionen in erneuerbaren Energien als Kompensationsmassnahmen anrechnen lassen können.

In den Augen der Kommission soll der Bau von Gaskraftwerken aus klimapolitischen Gründen nur in demjenigen Ausmass erlaubt werden, welches für die Versorgungssicherheit wirklich notwendig ist. Sie schlägt daher vor, die Gesamtleistung der fossil-thermischen Kraftwerke in der Schweiz auf 500 MW zu beschränken und Kraftwerke nur zu bewilligen, bis dieser Plafond erreicht ist. Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung der Vorlage mit 8 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

08.481 n Pa. Iv. Bourgeois. Förderung erneuerbarer Energien

Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung des Energiegesetzes, welche es ermöglicht, dass die in Artikel 7a Absatz 4 definierte Mittelzuteilung (Einspeisvergütung) zwischen den verschiedenen erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie und Biomasse) flexibler nach Rentabilität und Potenzialen gestaltet werden kann. Nötigenfalls soll eine Anpassung des Deckels von höchstens 0,6 Rappen pro kWh nach Art. 15b vorgenommen werden. Die UREK-N hat am 26. Januar 2009 mit 16 zu 7 Stimmen beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die UREK-S hat nun mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, dem Entscheid ihrer Schwesterkommission zu folgen. Dabei weist sie darauf hin, dass der vom UVEK für Sommer 2009 in Aussicht gestellte Bericht, welcher eine detaillierte Analyse der Gesamtsituation und mögliche Lösungsansätze umfassen wird, als Grundlage für die weiteren Arbeiten dienen soll. Einen Antrag auf Sistierung, bis der erwähnte Bericht vorliegt, hat die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.


07.492 s Pa.Iv. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S)

Die Kommission prüfte die neun Differenzen, welche der Nationalrat mit seinen Beschlüssen vom vergangenen April geschaffen hat. Nach der Diskussion verbleiben nunmehr sieben Differenzen, die dem Ständerat unterbreitet werden. Die Kommission befasste sich insbesondere mit den neuen Bestimmungen über die landwirtschaftlichen Grundstücke. Sie beantragt, dem vom Nationalrat beschlossenen Kaskadensystem zur Regelung der Fälle, in denen der Gewässerraum nicht im landwirtschaftlichen Besitz bleiben kann, grundsätzlich zuzustimmen. Die Mehrheit sprach sich auch für die Bestimmung aus, wonach der Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche gilt. Die Kommission beantragt allerdings, anstelle des Vermerks, dass dabei die Vorgaben des Sachplans für Fruchtfolgeflächen einzuhalten seien, zu erwähnen, dass für einen Verlust an Fruchtfolgeflächen nach den Vorgaben der genannten Sachplanung Ersatz zu leisten sei. An der Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht, wonach der Erwerb durch einen Kanton oder eine Gemeinde zum Zweck der Revitalisierung keiner Bewilligung bedarf, soll zur vereinfachten Umsetzung von Revitalisierungsprojekten festgehalten werden. Weiter beantragt die Kommission, an der ständerätlichen Regelung zu den Restwassermengen festzuhalten. Ihrer Meinung nach soll die Mindestrestwassermenge tiefer angesetzt werden können bei Gewässern, die über 1500m ü.M. liegen, unabhängig davon, ob es sich um Fischgewässer oder Nichtfischgewässer handelt.

06.059 s Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit. Bundesgesetz

Die Kommission beantragt mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die bundesrätliche Vorlage zu einem Sicherheitskontrollgesetz nicht einzutreten. Ziel dieser Vorlage ist eine neue Regelung über die Standardisierung der Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren zur Kontrolle der technischen Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten, Sicherheitssystemen und Komponenten. Die Kommission hat von den Ergebnissen eines vom UVEK zu diesem Entwurf durchgeführten Hearings Kenntnis genommen. Sie beantragt, die Vorlage abzulehnen, weil sie mit beträchtlichen Mehrkosten für die Wirtschaft verbunden wäre und die Verfahren unnötig erschweren würde. Darüber hinaus ist die Kontrolle der technischen Sicherheit bereits heute zufrieden stellend.

08.306 s Kt.Iv. BE. Legale und umweltfreundliche Entsorgung von Altbatterien

Die Kommission hat die Standesinitiative des Kantons Bern vorgeprüft, welche den Bund ersucht, Massnahmen zu ergreifen, um den hohen Anteil der nicht legalen und umweltschädigenden Altbatterienentsorgung im Hauskehricht zu verringern. Die Initiative sieht vor, das Verursacherprinzip anzuwenden, indem beispielsweise ein Pfandsystem eingeführt wird. Die Kommission teilt die Meinung der Berner Behörden, dass die Rücklaufquote bei Altbatterien, die im Durchschnitt bei 66% (im Jahr 2008 bei 70,6%) liegt, noch höher sein könnte und das Recycling noch verbesserungsfähig ist. Sie ist allerdings der Auffassung, dass auf diesem Gebiet kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und ein Anreiz über ein Pfand nicht das richtige Mittel ist. Wichtig in den Augen der Kommission ist, dass in den Schulen und in der Öffentlichkeit allgemein besser informiert wird, dass mehr Altbatteriesammelstellen eingerichtet und wiederaufladbare Batterien gefördert werden. Deshalb hatte sie die Verwaltung an der letzten Sitzung ersucht, aufzuzeigen, mit welchen zusätzlichen Massnahmen die Rücklaufquote verbessert werden könnte. Die Kommission hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass in den Jahren 2009 und 2010 neue Massnahmen zur Verbesserung der – im internationalen Vergleich bemerkenswerten – Rücklaufquote getroffen werden. Sie beantragt deshalb, der Initiative keine Folge zu geben, will aber die Entwicklung auf diesem Gebiet im Auge behalten und hat die Verwaltung beauftragt, ihr bis zum Frühling 2011 einen Bericht über die Ergebnisse auf diesem Gebiet vorzulegen. Der Verwaltungsbericht vom 30. März 2009 über die Massnahmen 2009/2010 kann auf der Website des Bundesamtes für Umwelt abgerufen werden (http://www.bafu.admin.ch/abfall/01495/01498/01500/index.html?lang=de)

07.3174 n Mo. Nationalrat (Chevrier). Unterstützung der thermischen Sanierung des Schweizer Gebäudebestands

Die Motion will durch Gewährung von A-fonds-perdu-Beiträgen und von nichtverzinslichen, rückzahlbaren Darlehen die thermische Sanierung des Schweizer Gebäudebestands unterstützen. Die Kommission teilt zwar das Anliegen des Motionärs, sieht es jedoch zwischenzeitlich als erfüllt an. Eine Vorlage der UREK-NR für ein nationales Gebäudesanierungsprogramm, das durch die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanziert wird, ist bereits im Nationalrat angenommen worden. Die Kommission hat im April die Vorlage auch im Grundsatz gutgeheissen und die Revision mit einigen Änderungsanträgen ihrem Rat für die Sommersession unterbreitet (02.473 n Pa.Iv. Hegetschweiler. CO2-Gesetz. Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich). Da damit das Anliegen des Motionärs erfüllt ist, beantragt die Kommission ihrem Rat ohne Gegenstimmen, die Motion abzulehnen.

Ausreichende Bundesmittel für den Hochwasserschutz

Die Kommission unterstützt einstimmig zwei Motionen des Nationalrates (08.3752 Naturgefahrenprävention. Finanzmittel für die nächsten Jahre (2008-2011) und 08.3748 Hochwasserschutz. Finanzmittel für die nächsten Jahre), welche den Bundesrat beauftragen, für die Kantone bis 2011 genügend finanzielle Mittel für den Hochwasserschutz und den Schutz vor Naturgefahren in den Budgets und im Finanzplan sicherzustellen und damit die Planungssicherheit für die Kantone zu gewährleisten. Für die langfristige Finanzierung der Gefahrenprävention hat der Bundesrat der Verwaltung den Auftrag erteilt, für die Jahre nach 2011 nach alternativen langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. Auch diese Arbeiten sind nach Meinung der Kommission mit hoher Priorität weiterzuverfolgen.

Da mit der Überweisung der beiden Motionen die Anliegen der Standesinitiative des Kantons Bern (08.319 Ausreichende Bundesmittel für den Hochwasserschutz) bereits erfüllt werden, beantragt die Kommission ihrem Rat ohne Gegenstimme, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 18. Mai 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 19. Mai 2009, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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