Ausgewogene Vorlage für Postmarkt Schweiz

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Ein hochstehender Service public ist und bleibt der Kernauftrag der Post. Sie bekennt sich zu einer guten Grundversorgung und will sie auch unter veränderten Rahmenbedingungen zur Zufriedenheit der Bevölkerung und der Wirtschaft erbringen. Die Post ist ein modernes und wettbewerbsfähiges Unternehmen. Sie ist als führende Anbieterin von Postdiensten im Kommunikationsmarkt tätig, hat sich erfolgreich als Finanzdienstleisterin positioniert, ist im Logistikmarkt gut aufgestellt und ein geschätztes Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Die unternehmerischen Voraussetzungen, um den Wettbewerb erfolgreich zu meistern, hat die Post selbst geschaffen. Die Post will auch in Zukunft finanziell unabhängig bleiben und die Grundversorgung aus eigener Kraft erbringen können. Die vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzesvorlagen sind grundsätzlich geeignet, für passende äussere Rahmenbedingungen zu sorgen.

Marktöffnung nach Übergangsfrist
Die Post nimmt Kenntnis vom Willen des Bundesrats, den Postmarkt in einigen Jahren vollständig zu öffnen. Sie mahnt zu umsichtigem Handeln und erachtet deshalb eine Übergangfrist von drei Jahren ab Inkrafttreten der neuen Postgesetzgebung als angezeigt. Die Möglichkeit eines Referendums für die Marktöffnung wird erlauben, die Haltung der Bevölkerung zu dieser wichtigen Weichenstellung einzubeziehen.

Finanzierbarkeit der Grundversorgung
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelungen zur Grundversorgung garantieren einen guten Konsumentenschutz. Indem sie es der Post gestatten, die Grundversorgung der Bevölkerungsentwicklung, den Kundenbedürfnissen und dem technologischen Wandel anzupassen, schaffen diese Regelungen die Voraussetzungen dafür, dass die Post die Grundversorgung auch dann selbst sollte finanzieren können, wenn hierfür kein Restmonopol mehr besteht. Bedingung dafür ist allerdings, dass die unternehmerische Entwicklung der Post nicht behindert wird.

Erweiterter Zweckartikel nötig
Für die Post ist es zwingend, dass sie auch in ertragsreiche Sektoren investieren kann, die über das traditionelle Tätigkeitsfeld hinaus gehen. So engagiert sich die Post bereits stark an der Schnittstelle zwischen physischer und digitaler Welt. Aus ihrer Sicht erfüllt der Zweckartikel im neuen Postorganisationsgesetz dieses unternehmerische Bedürfnis. Derselbe Zweckartikel schränkt aber den Spielraum der Post im Finanzmarkt erheblich ein. Die Post bedauert, dass der Bundesrat es PostFinance nicht gestatten will, ihren Kundinnen und Kunden selbständig Kredite- und Hypotheken anzubieten. Damit wird eine Chance zugunsten der Schweizerischen Volkswirtschaft und für einen langfristig gesunden Postkonzern vertan. Die Post fordert das Parlament auf, den Zweckartikel entsprechend zu ergänzen.

Faire Anstellungsbedingungen im Postsektor
Die Post erachtet es als zwingend, dass sie – wie in der Gesetzesvorlage vorgesehen – ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf privatrechtlicher Basis unter dem Obligationenrecht (OR) anstellen kann. Sie unterstützt den Bundesrat darin, alle Postunternehmen zu verpflichten, Verhandlungen für Gesamtarbeitsverträge zu führen. Die Post begrüsst weiter einen Gesamtarbeitsvertrag für den Postmarkt Schweiz.

Keine unnötige Regulierung des Netzzugangs
Die Post begrüsst es, dass der Bundesrat in der Vorlage den Zugang der Postkonkurrenten zu den Postfächern und den Adressänderungsdaten der Post im Grundsatz regelt, die detaillierte Ausgestaltung der Zusammenarbeit jedoch den Marktteilnehmern überlässt. Ein einseitig ausgestalteter Zugang würde dazu führen, dass die Konkurrenten der Post sich ausschliesslich auf die lukrativen Marktteile konzentrieren und die restlichen Sendungen einfach ins Postnetz einspeisen würden. Dadurch würde der Wettbewerb verzerrt und die Ertragsbasis der Post erheblich angegriffen. In diesem Falle könnte die Post den Service public nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren. Dies wurde bereits in einer vom UVEK veröffentlichten Studie nachgewiesen.

Quelle: Die Schweizerische Post

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