Archiv für 26. Juni 2009

Bestehender gesetzlicher Konsumentenschutz genügt

Freitag, 26. Juni 2009

05.458 s Pa.Iv. Sommaruga Simonetta. Verbesserung des Konsumentenschutzes. Fernabsatz und Gewährleistung
06.441 s Pa.Iv. Bonhôte. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf
Mit 14 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission dem Nationalrat, an seinem in der vergangenen Wintersession gefassten Beschluss festzuhalten und den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Die Initiative von Ständerätin Simonetta Sommaruga fordert verschiedene Gesetzesänderung zur Stärkung des Konsumentenschutzes im Fernabsatzgeschäft. Die Initiative von alt Ständerat Pierre Bonhôte betrifft einen Teilbereich der ersten Initiative, nämlich Telefonverkäufe. Die Kommissionsmehrheit erachtet die bestehende Gesetzgebung im Bereich des Konsumentenschutzes als genügend und erkennt darum keinen Handlungsbedarf nach weiterer Regulierung. Eine starke Minderheit beantragt hingegen, den Initiativen Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass bei Fernabsatzgeschäften erhebliches Missbrauchspotential bestehe, was einen erhöhten gesetzlichen Schutz der Konsumierenden erfordere. Der Ständerat hat sich bereits zweimal für Folgegeben ausgesprochen. Folgt der Nationalrat dem Antrag der Kommissions¬mehrheit, wird beiden Initiativen definitiv keine Folge gegeben.

06.489 s Pa.Iv. Sommaruga Simonetta. Gegen missbräuchliche Klauseln im Kleingedruckten
Die Kommission beschloss weiter mit 14 zu 12 Stimmen, ihrem Rat zu beantragen, auch dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative fordert einen Gesetzesentwurf, welcher Grundsätze über Gültigkeit und Ungültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und missbräuchlichen Vertragsklauseln festlegt. Weiter soll der Entwurf eine abstrakte Inhaltskontrolle vorsehen. Die Kommissionsmehrheit ist auch in Bezug auf AGB der Ansicht, das geltende Recht biete genügend Schutz vor Missbrauch. Sie verweist insbesondere auf die reichhaltige Rechtsprechung (vgl. namentlich Ungewöhnlichkeitsregel und Unklarheitsregel). Die Einführung einer abstrakten Inhaltskontrolle lehnt sie ab. Wiederum beantragt eine bedeutende Minderheit, der Initiative Folge zu geben. Ihrer Meinung nach bietet das geltende Recht nicht ausreichend Schutz vor missbräuchlichen Vertragsklauseln. Der Ständerat hat sich auch in Bezug auf diese Initiative für Folgegeben ausgesprochen. Folgt der Nationalrat dem Antrag der Kommissions¬mehrheit, wird der Initiative definitiv keine Folge gegeben.

09.034 s Immunität von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey
Die Kommission befasste sich im Zusammenhang mit einer Strafanzeige an die Bundesanwaltschaft mit der Immunität von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Die Bundesanwaltschaft leitet die Anzeigen gegen Bundesratsmitglieder an das Parlament weiter, ohne vorgängig deren Strafrechtsrelevanz abzuklären. Die Anzeigeerstatter werfen der Vorsteherin des EDA die Art und Weise vor, wie sie im Vorfeld der Abstimmung vom 8. Februar 2009 über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien die Öffentlichkeit informiert hat. Sie verweisen auf eine Aussage von Bundesrätin Calmy-Rey in einem Interview im «Thurgauer Tagblatt Unterrheintal» vom 9. Januar 2009 («Für uns ist die EU der wichtigste Wirtschaftspartner, was sich umgekehrt nicht sagen lässt. Wir hätten viel mehr zu verlieren, und die Unsicherheit bei einem Nein wäre für unsere Wirtschaft Gift.») sowie auf eine Antwort, die sie am 19. Januar 2009 im „Blick-Chat“ auf dem Internet gegeben hat («Wenn das Volk nein sagt, dann würde die Schweiz die Personenfreizügigkeit kündigen – und nicht die EU. Mehr noch – sechs Monate später würden auch die übrigen Bilateralen I wegfallen – automatisch. Der Entscheid des Volkes gilt.»). Die Anzeigeerstatter erblicken darin einen Versuch, die Stimmberechtigten mit der Androhung von ernstlichen Nachteilen zu nötigen, der Abstimmungsvorlage zuzustimmen, was einen Eingriff in das Stimm- und Wahlrecht (Art. 280 StGB) darstelle. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Immunität nicht aufzuheben. Ihrer Auffassung nach widerspiegeln die Aussagen der Vorsteherin des EDA die Position des Bundesrates sowie diejenige der Parlamentsmehrheit. Sie weist darauf hin, dass der Bundesrat die Stimmberechtigten über die Inhalte einer Abstimmungsvorlage zu informieren hat (vgl. Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte). Demzufolge gibt es keinen Grund zur Annahme, dass die beiden erwähnten Sätze eine Straftat im Sinne von Artikel 280 StGB darstellen.

09.035 s Immunität von amtierenden und ehemaligen Bundesratsmitgliedern
Im Zusammenhang mit dem Strafprozess Tinner reichte eine Privatperson Strafanzeige gegen die amtierenden und ehemaligen Mitglieder des Bundesrates ein, welche den Entscheid der Aktenvernichtung mitgetragen hatten. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Immunität der betroffenen Bundesratsmitglieder nicht aufzuheben. Sie folgt damit den in der Sommersession gefassten Beschlüssen des Ständerates und geht dabei von den gleichen Überlegungen wie der Ständerat aus: Sie findet es durchaus angebracht, dass diese Entscheide des Bundesrates Anlass zu Kritik geben, bezweifelt aber, dass diese den Tatbestand eines Amtsmissbrauchs bzw. einer ungetreuen Amtsführung erfüllen (Art. 312 und 314 StGB), wie der Anzeigeerstatter vermutet. Selbst wenn diese Entscheide einen strafrechtlichen Charakter hätten, wäre es in ihren Augen unverhältnismässig, ein Strafverfahren einzuleiten.

08.066 Strafbehördenorganisationsgesetz
Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zum Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) eingetreten und hat die Detailberatung begonnen. Sie hat mit 15 zu 9 Stimmen den Grundsatzentscheid gefasst, in den grossen Zügen dem Modell des Ständerates zu folgen, wo es um die Bundesanwaltschaft geht (Wahl des Bundesanwalts durch die Bundesversammlung, Aufsicht über die Bundesanwaltschaft durch eine von der Bundesversammlung gewählte, unabhängige Aufsichtsbehörde). Die Mehrheit der Kommission will damit dem Umstand Rechnung tragen, dass im Jahre 2002 wichtige Kompetenzen – namentlich in den Bereichen organisiertes Verbrechen, Geldwäscherei und Wirtschaftsdelikte mit interkantonaler oder internationaler Dimension – ganz oder teilweise von der Kantons- auf die Bundesebene verlegt wurden. Sie weist zudem darauf hin, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung die Funktion des Untersuchungsrichters verschwindet und die Untersuchungszuständigkeit dem Staatsanwalt übertragen wird. Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Vorlage des Bundesrates vom 10. September 2008 zu folgen, wonach der Bundesrat den Bundesanwalt wählt und die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft ausübt. Ihrer Auffassung nach ist die Version des Ständerates nicht besser und lässt verschiedene institutionelle Fragen offen. Die Kommission wird die Beratung zu diesem Thema an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen und die Konsequenzen einer verstärkten Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft genauer prüfen.

09.419 n Pa.Iv. Fraktion V. Verankerung der doppelten Strafbarkeit in der Verfassung
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Diese verlangt, in einem Artikel 32a der Bundesverfassung Folgendes festzuhalten: «1Besteht bei einem Rechts- oder Verwaltungsverfahren ein Anknüpfungspunkt zum Ausland, so st bei einem Informationsaustausch der Grundsatz der doppelten Strafbarkeit zwingend einzuhalten. 2Auf ein ausländisches Gesuch um Informationsaustausch wird nur eingetreten, wenn die vom Ausland vorgeworfene Tat, wäre sie in der Schweiz begangen worden, in der Schweiz nach schweizerischem Recht mit Freiheitsstrafe bedroht wäre.» Für die Kommission sind die doppelte Strafbarkeit und die Spezialität als Grundprinzipien der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wichtig. Ihrer Meinung nach sind aber diese Grundsätze im geltenden Recht ausreichend verankert (Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und für die Schweiz verbindliche bilaterale und multilaterale Verträge) und es wäre im aktuellen internationalen Umfeld nicht geschickt, diese Regeln zusätzlich in der Verfassung zu verankern. Die Kommission weist auch auf die Bedeutung hin, die der zwischenstaatliche Informationsaustausch für die wirksame Kriminalitätsbekämpfung hat. Eine Minderheit erachtet es dagegen als wichtig, den Grundsatz der doppelten Strafbarkeit in der Verfassung zu verankern.

08.510 Pa.Iv. Roth-Bernasconi. Mehr Frauen in den Verwaltungsräten
Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, dieser Initiative keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass in Verwaltungsräten von an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaften und von Gesellschaften mit Bundesbeteiligung mindestens zu 30 Prozent Frauen beziehungsweise Männer vertreten sein müssen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Quotenregelung nicht das beste Mittel zur Erhöhung der Frauenzahl in Führungsgremien von Unternehmen ist, im Gegenteil könnte dies der Frauenförderung gar schaden. Eine solche Vorschrift ist eine allzu starke Einmischung in das Management von privatwirtschaftlichen Unternehmen; ausserdem ist nicht ersichtlich, was für Konsequenzen eine Unterschreitung dieser Quote hätte. Eine Minderheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter in leitenden Organen erstrebenswert und die Einführung einer Quote der einzig mögliche erste Schritt in diese Richtung ist. Die Mehrheit und die Minderheit der Kommission brachten die Argumente vor, welche in den letzten Jahren bei der Prüfung von parlamentarischen Initiativen und Vorstössen zum Thema Frauenvertretung in leitenden Organen von Unternehmen schon verschiedentlich dargelegt wurden.

02.440 n Pa.Iv. Zanetti. SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen
Mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen hat die Kommission einen Entwurf zu Handen des Nationalrates zur Umsetzung der von alt Nationalrat Roberto Zanetti eingereichten parlamentarischen Initiative verabschiedet. Der Entwurf sieht eine Änderung von Artikel 219 Absatz 4 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in dem Sinne vor, dass Forderungen von Arbeitnehmenden nur bis zum Betrag des gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes (derzeit 126 000 Franken) in der ersten Klasse privilegiert sind. Eine allfällig über diesen Höchstbetrag hinausgehende Teilforderung wäre zusammen mit den Forderungen der übrigen Gläubiger in der dritten Klasse einzuordnen. Rückforderungen von Arbeitnehmenden betreffend Kautionen sollen der vorgeschlagenen Begrenzung nicht unterstellt werden. Eine Minderheit beantragt, auch Forderungen von Arbeitnehmenden betreffend Sozialplänen von der Regelung auszunehmen.

08.011 s OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht
08.080 s Gegen die Abzockerei. Volksinitiative. OR. Änderung

Die Kommission beschloss ohne Gegenstimmen, auf die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts einzutreten. Sie wird voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung mit der Detailberatung beginnen. Der Ständerat hat die Vorlage (unter Ausklammerung des Rechnungslegungsrechts) in der vergangenen Sommersession verabschiedet.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP, UR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am 25./26. Juni 2009 in Bern getagt.

Bern, 26. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Beförderungen bei der Zürcher Kantonalbank

Freitag, 26. Juni 2009

Die Bankbehörden der Zürcher Kantonalbank (ZKB) haben per 1. Juli 2009 folgende Beförderungen beschlossen:

Zu Mitgliedern der Direktion:

Geschäftseinheit Finanz
– Dr. Andreas Blöchlinger, Asset Liability Management
– Urs Eicher, Controlling
– Alexander Huber, Finanzielles Rechnungswesen
– Jürg Roth, Standards & Reporting

Geschäftseinheit Firmenkunden
– Andreas Keusch, Firmenkunden Zürich-City

Geschäftseinheit Investment Banking
– Raffaele Carmine, Wertschriftenhandel
– Roland Koster, Asset Management

Geschäftseinheit Private Banking
– Viktor Nicpali, Private Banking Küsnacht

Geschäftseinheit Privatkunden
– Cédric Chevallier, Corporate Functions

Geschäftseinheit Risk
– Michael Lugert, Risk Control

Quelle: Zürcher Kantonalbank

UREK-S sieht Handlungsbedarf beim unkontrollierten Zweitwohnungsbau

Freitag, 26. Juni 2009

08.074 n Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen. Volksinitiative
Die Volksinitiative „Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen“ fordert, dass das Erstellen und das Erweitern von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen nur noch zugelassen wird, wenn aus bildungs- oder gesundheitspolitischer, aus natur- oder landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis dafür besteht. Wie bereits der Bundesrat und der Nationalrat erachtet die Kommission die Initiative als unausgereift und zu radikal. Die sehr restriktive Regelung schliesst Anlagen aus, welche beispielsweise bloss einem wirtschaftlichen, energetischen, militärischen, touristischen oder regionalen Bedürfnis entsprechen. Darüber hinaus bedeutet die Initiative einen grossen Eingriff in die Planungskompetenzen der Kantone. Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimmen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

08.073 n Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen. Volksinitiative
Die Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ möchte die stete Zunahme von Zweitwohnungen verhindern und fordert daher eine verfassungsmässige Beschränkung des Anteils von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und an der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche auf höchstens 20 %. Die Kommission teilt die Ansicht der Initianten, dass der übermässige Bau von Zweitwohnungen vielfältige Probleme nach sich zieht. Wie der Nationalrat erachtet sie jedoch die vorgeschlagene Lösung als starr und wenig zielführend. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass zur Zweitwohnungsproblematik bereits ein Gesetzesentwurf in der UREK-N hängig ist (07.062 RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG). Da die Kommission einen klaren Handlungsbedarf sieht, möchte sie diesen Gesetzesentwurf beraten, bevor sie abschliessend über die Volksinitiative entscheidet. Sie hat daher deren Beratung sistiert und ihre Schwesterkommission gebeten, sich des vorliegenden Gesetzesentwurfes möglichst rasch anzunehmen.

UREK 09-02 Flexibilisierung der Waldflächenpolitik
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, eine Initiative zur Flexibilisierung der Waldflächenpolitik auszuarbeiten. Sie sieht Handlungsbedarf, um die unerwünschte Zunahme von Waldflächen bei Konflikten mit ökologisch oder landschaftlich wertvollen Gebieten, mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen sowie beim Hochwasserschutz zu beseitigen. Die parlamentarische Initiative will am Grundsatz des Rodungsverbots festhalten, in Gebieten mit Zunahme der Waldfläche aber soll die Pflicht des Rodungsersatzes flexibler geregelt werden. Zudem sind weitere geeignete Instrumente und Massnahmen vorzusehen, um in Gebieten mit Waldflächenzunahme der unerwünschten Ausdehnung von Waldflächen entgegenzuwirken. Die Gesamtwaldfläche der Schweiz soll dabei nicht reduziert werden. Stimmt die UREK-N dem Beschluss der ständerätlichen Kommission zu, so kann diese einen konkreten Gesetzesvorschlag ausarbeiten.

08.3247 n Mo. Nationalrat (Favre Laurent). GUB/GGA-Schutz für waldwirtschaftliche Erzeugnisse
Die Kommission beantragt, die Motion des Nationalrats anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche einen wirksamen Schutz der Bezeichnungen von traditionellen Erzeugnissen der Schweizer Waldwirtschaft ermöglicht; dies soll mit einer Eintragung im eidgenössischen Register für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben (GUB/GGA-Register) geschehen.

UREK 09-07 Drittes Energiepaket der EU
UREK 09-08 Verhandlungsmandat Elekrizität mit der EU

Am 25. Juni 2009 hat der EU-Ministerrat das dritte Energiepaket verabschiedet. Mit diesem soll der europäische Strom- und Gasmarkt weiter harmonisiert werden. Dieses dritte Energiebinnenmarktpaket wird das zweite vollumfänglich ablösen und eine neue Verhandlungsgrundlage bilden. Das Verhandlungsmandat der Schweiz basiert auf dem zweiten Energiepaket der EU von 2003, welches in der Struktur und in der Marktöffnung in etwa dem schweizerischen Stromversorgungsgesetz (StromVG) entspricht. Am 8. November 2007 haben die Schweiz und die EU die Verhandlungen über ein Elektrizitätsabkommen aufgenommen. Die nächste Verhandlungsrunde wird am 10. Juli 2009 stattfinden. Die Kommission hat sich über die aktuelle Situation aufdatieren lassen und wird die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam verfolgen.

UREK 08-25 Realkosten der Atomenergie (06.3714, Po. Ory)
Am 14. Dezember 2006 hat Ständerätin Gisèle Ory ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat beauftragte, einen umfassenden Bericht vorzulegen, der über die Realkosten der Atomenergie klar Auskunft gibt. Der Bericht, welcher im Mai 2008 vorgelegt wurde, zeigt die Kosten der bestehenden und der neuen Kernkraftwerke auf und gibt einen Überblick über die aktuelle Literatur zu den Kostendaten neuer Kernkraftwerke. Somit enthält er Anhaltspunkte über die in Zukunft zu erwartenden Kosten der Atomenergie. Die Kommission hat vom Bericht Kenntnis genommen und wird die Kostenentwicklung in diesem Bereich weiterhin beobachten.

09.3007 n Mo. Nationalrat (UREK-N). Steuereffizienz im Gebäudesanierungsbereich
Die Motion des Nationalrates will mittels steuerlicher Anreize und Vereinfachungen energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich fördern. Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimmen, die Motion abzulehnen. Sie verweist auf die zahlreichen Motionen, welche bereits hängig sind oder überwiesen wurden und teilweise präziser formuliert sind.

08.328 s Kt .Iv. BS. Kantonale Regelungsfreiheit für Lärmemissionen von Gastwirtschaftsbetrieben
Die Kommission hat die Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt vorgeprüft. Diese verlangt, dass die Kantone für die Beurteilung von Lärmemissionen aus Gastwirtschaftsbetrieben und für die Begrenzung solcher Emissionen eigene Regelungen erlassen können. Die Kommission stellt fest, dass das Umweltschutzgesetz den Vollzugsbehörden ausreichend Handlungsspielraum lässt, um den lokalspezifischen Lärmemissionen aus der Gastwirtschaft Rechnung zu tragen und beantragt mit 5 zu 4 Stimmen und 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu gebe.

UREK 09-09 Agrotreibstoffe. Information
Die ökologische Gesamtbilanz der Agrotreibstoffe und deren Konkurrenzierung mit der Nahrungsmittelproduktion bieten Stoff für politische Debatten, dies insbesondere, seit die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa im Mai 2007 ihre Studie „Ökobilanz von Energieprodukten“ veröffentlicht hat. Bevor die Kommission im August die parlamentarische Initiative 08.480 vorprüft, welche ein fünfjähriges Moratorium für die Einfuhr von Agrotreibstoffen und Rohstoffen zu deren Herstellung verlangt, hat sie sich von einem Mitverfasser der EMPA-Studie sowie von Vertretern der verschiedenen von der Thematik der Agrotreibstoffe betroffenen Ämter über die heutige Situation und die Zukunftsaussichten informieren lassen. Ebenfalls hat sie sich über die verschiedenen Schweizer Grossprojekte zur Herstellung von Agrotreibstoffen orientieren lassen.

Die Kommission hat am 25./26. Juni 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 26. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Gutes Zeugnis für das Bundesamt für Veterinärwesen – Optimierung bei der Lebensmittelsicherheit zu prüfen

Freitag, 26. Juni 2009

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat mit Genugtuung von den insgesamt positiven Ergebnissen des Geschäftsprüfungsaudits zum Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Kenntnis genommen. Das BVET zeichnet sich durch eine starke Führung, eine transparente Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, eine schlanke Steuerung und funktionierende Abläufe aus. Bestehende Optimierungspotenziale hat das BVET weitgehend selber erkannt und bereits Massnahmen eingeleitet.

Im Bereich der Lebensmittelsicherheit identifiziert das Geschäftsprüfungsaudit dagegen ungeklärte Schnittstellen, namentlich zwischen dem BVET und dem Bundesamt für Gesundheit. Die Kommission ist der Auffassung, dass das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement und das Eidg. Departement des Innern eine Zusammenlegung der Aufgaben der beiden Ämter in diesem Bereich prüfen sollten.

Das Geschäftsprüfungsaudit zum BVET wurde von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte durchgeführt. Die Kommissionen wollen mit diesem Instrument, das zum zweiten Mal zum Einsatz gekommen ist, die Transparenz des Verwaltungshandelns und die Oberaufsicht stärken.

Der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle und der Brief der GPK-S wurden heute veröffentlicht. Sie können auf der Internetseite des Parlaments (www.parlament.ch) eingesehen werden.

Die GPK-S tagte am 23. Juni 2009 unter Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW).

Bern, 26. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Ständeratspräsident Berset nimmt an der Feier zum 20jährigen Jubiläum des Falls des Eisernen Vorhangs teil

Freitag, 26. Juni 2009

Auf Einladung der ungarischen Regierung und des ungarischen Parlaments nimmt Ständeratspräsident Alain Berset morgen Samstag, 27. Juni 2009, an der Gedenkfeier zum 20jährigen Jubiläum des Falls des Eisernen Vorhangs in Budapest teil.

Zur Feier sind zahlreiche amtierende und ehemalige Politiker eingeladen. Am 27. Juni ist es 20 Jahre her, dass Ungarn seine Westgrenze gegen Österreich öffnete und so vielen Menschen aus der damaligen DDR die Flucht ermöglichte.

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Schweizerische Nationalbank und weitere Zentralbanken verlängern Swap-Abkommen mit dem Fed

Freitag, 26. Juni 2009

Die befristeten gegenseitigen Swap-Abkommen (Swap-Limiten) zwischen dem Federal Reserve System (Fed) und weiteren Zentralbanken – einschliesslich der Schweizerischen Nationalbank (SNB) – sind bis zum 1. Februar 2010 verlängert worden.

Die SNB wird, ebenso wie die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bank of England, im dritten Quartal 2009 weiterhin Repo-Geschäfte mit Laufzeiten von 7 und 84 Tagen zur Versorgung des Marktes mit US-Dollar-Liquidität durchführen. Da die US-Dollargeschäfte inzwischen weniger genutzt werden, beabsichtigt die SNB, die Auktionen mit Laufzeiten von 28 Tagen Ende Juli 2009 einzustellen.

Ein Zeitplan mit Informationen zu den geplanten US-Dollar-Auktionen für das dritte Quartal 2009 ist auf der Website der SNB verfügbar (www.snb.ch, Rubrik Finanzmärkte / US-Dollar-Auktionen).

Informationen zu den Massnahmen anderer Zentralbanken können auf folgenden Websites abgerufen werden:

Bank of England (www.bankofengland.co.uk)
Europäische Zentralbank (www.ecb.int)
Federal Reserve System (www.federalreserve.gov)
Bank of Japan (www.boj.or.jp/en/)

Quelle: Schweizerische Nationalbank

Bank Sarasin eröffnet neue Niederlassung in Bern

Freitag, 26. Juni 2009

Die Bank Sarasin & Cie AG feiert heute die offizielle Eröffnung ihrer neuen Niederlassung in Bern. Ab sofort ist die Bank am Waisenhausplatz 10 für ihre Kunden da. Die Berner Niederlassung ist nach Basel, Genf, Lugano und Zürich der fünfte Schweizer Standort der international tätigen Privatbank und eröffnet ein attraktives Marktpotenzial. Er bildet damit einen weiteren wichtigen Pfeiler in der strategischen Ausrichtung der Bank im Heimmarkt Schweiz. Die Bank verfügt damit nicht nur in der Bundeshauptstadt, sondern vor allem auch bei Kunden aus der Region Bern-Mittelland über eine attraktive Marktpräsenz.

Die Eröffnung der neuen Niederlassung im Herzen von Bern ist Teil der Wachstumsstrategie der Bank Sarasin und unterstreicht die Bedeutung des Heimmarktes Schweiz. Dank ihrer nachhaltigen Anlagephilosophie bietet die Bank ihren Kunden langfristige Vorteile. Erfahrung, Kompetenz und Tradition stehen bei der Bank Sarasin seit jeher im Vordergrund.

Kundennähe als Kernkompetenz
«Unser neuer Standort in Bern entspricht den Bedürfnissen einer gehobenen Privatkundschaft, die ihr Vermögen einer nachhaltigen Privatbank anvertrauen will. Bei Sarasin steht der exzellente Kundenservice mit individuellen Lösungen im Vordergrund. Die Ausrichtung auf den einzelnen Kunden und seine Bedürfnisse manifestiert sich in einem umfassenden Beratungsprozess. Damit legen wir den Grundstein für eine auf Langfristigkeit und Vertrauen ausgerichtete Kundenbeziehung», erklärt Eric G. Sarasin, Leiter Geschäftsbereich Private Banking.

Erfahrenes Team aus Berner Bankenumfeld
Das heute sechsköpfige Team, das weiter ausgebaut werden soll, steht für Qualität und Leistungsorientierung und bietet den Kunden in der Region Bern-Mittelland umfassende, individuelle Beratung und Dienstleistungen. Das Berner Team zeichnet sich durch sein grosses Know-how im Bankengeschäft sowie seine exzellenten Kontakte in der Region aus. Mit Piero Huwyler als Leiter der neuen Niederlassung konnte eine ausgewiesene Führungspersönlichkeit mit regionalem Netzwerk und langjähriger Erfahrung im In- und Ausland in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung von Privatkunden gewonnen werden.

Motiviertes Team
«Ich bin überzeugt, dass wir mit unserem Team, das die lokalen Gegebenheiten bestens kennt, die Bedürfnisse unserer Kunden im Berner Mittelland hervorragend abdecken können. Ich freue mich auf eine für alle Seiten gewinnbringende Zusammenarbeit», betont Piero Huwyler, Leiter der neuen Berner Niederlassung.

Quelle: Bank Sarasin & Cie AG

Strategische Partnerschaft mit der Fortore-Gruppe

Freitag, 26. Juni 2009

Die BKW FMB Energie AG (BKW) und die Fortore Energia S.p.A. (Fortore), ein führendes italienisches Unternehmen im Bereich der Windstromerzeugung, sind eine strategische Partnerschaft eingegangen. Die BKW erwirbt 33% der von Fortore neu gegründeten Gesellschaft Fortore Wind. Ziel der Partnerschaft ist es, bis 2016 Winderzeugungsanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 600 Megawatt (MW) zu errichten und zu betreiben. Mit dieser Partnerschaft festigt die BKW ihre führende Position unter den Schweizer Windstromproduzenten.
Der Aufbau der Windproduktionskapazitäten erfolgt einerseits durch das sofortige Einbringen der von Fortore bereits realisierten, sich in Betrieb befindenden Windparks mit einer Leistung von rund 140 MW in die neue Gesellschaft. Andererseits sollen die ebenfalls von Fortore an die Partnergesellschaft übertragenen Windprojekte mit einer Gesamtleistung von rund 465 MW bis 2016 gemeinsam realisiert und betrieben werden.
Die Kooperation mit Fortore ermöglicht BKW, sich an bereits produzierenden Anlagen sowie an gewichtigen Projektvorhaben zu beteiligen. Fortore Wind wird bis 2016 zur Realisierung der geplanten Windstromkapazitäten insgesamt über 1 Mrd. Euro investieren. Die neue Gesellschaft bedarf noch der Genehmigung der italienischen Wettbewerbsbehörden.
Die Kooperation mit Fortore stärkt nach dem Erwerb des Windparks Bockelwitz und dem Joint Venture mit juwi in Deutschland die Position der BKW als Nummer 1 der Schweizer Windstromproduzenten.

Quelle: BKW FMB Energie AG

Keine Strompreiserhöhung im Herbst 2009

Freitag, 26. Juni 2009

Die BKW FMB Energie AG (BKW) wird für das kommende Jahr keine allgemeine Strompreiserhöhung vornehmen. Mit diesem Entscheid trägt sie nicht nur der aktuellen konjunkturellen Situation Rechnung, sondern auch dem Umstand, dass die letzte Preisanpassung erst vor Kurzem erfolgte. Um die verschiedenen Mehrbelastungen aufzufangen, wird die BKW ihre verschiedenen Massnahmen zur Kostensenkung verstärken und insbesondere geplante Investitionen mit einer zeitlichen Verzögerung tätigen. Die Umsetzung ihrer Produktionsstrategie wird jedoch nicht in Frage gestellt. Allfällige behördliche Preisaufschläge, wie für die neuen erneuerbaren Energien oder für Wasserzinsen, müssten allerdings den Kunden weiterverrechnet werden.
Bereits die Preisanpassung der BKW für das laufende Jahr war im schweizweiten Vergleich unterdurchschnittlich. Für das kommende Jahr wird die BKW keine allgemeine Preiserhöhung vornehmen. Dies trotz externer und interner Kostenfaktoren, wie die von der swissgrid vorgesehene Preiserhöhung für die Nutzung des Hochspannungsnetzes oder die Zusatzkosten aufgrund notwendiger Systemanpassungen für die Marktöffnung sowie die Erneuerung von Netzanlagen. Im Interesse der Versorgungssicherheit wird aus heutiger Sicht auf Ende 2010 eine Preisanpassung nicht zu vermeiden sein.

Die von der BKW im Sinne der Schaffung von Rechtssicherheit gegen die Verfügungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom im Frühjahr 2009 eingereichte Beschwerde wird vom heute bekannt gegebenen Entscheid nicht tangiert. Ziel der Beschwerde ist und bleibt es, einige Grundsatzfragen betreffend die Berechnungsbasis für die Netznutzungspreise und die Weiterverrechnung der Kosten für die Reserveenergie zu klären.

Quelle: BKW FMB Energie AG