Archiv für 30. Juni 2009

Grillparties ohne Konflikte

Dienstag, 30. Juni 2009

Laut Gesetz sind übermässige Immissionen aller Art untersagt. Daraus folgt, dass der Nachbar ein gewisses Mass von Einwirkungen tolerieren muss, sind diese doch auch bei einer normalen Grundstücksnutzung unvermeidlich. Ob eine Einwirkung übermässig ist, ist aufgrund des konkreten Einzelfalles zu entscheiden, wobei jeweils ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Lage und Beschaffenheit des betroffenen Grundstücks spielen eine Rolle, aber auch die Art der Immission und deren Dauer sind von Bedeutung. Im Falle des Grillierens sind lästige Dünste und herumfliegende Kohle- oder Holzpartikel bzw. Feuerfunken vor allem bei offenen Grillfeuern im Garten sowie bei der Verwendung von billigen, in der Regel offenen Grillgeräten auf den Balkonen zu beobachten. Können die Nachbarn wegen der herumfliegenden Partikel und wegen der stinkenden Luft abends im Sommer während längerer Zeit die Fenster nicht mehr offen halten, können sie sich gegen eine derartige Belästigung auf jeden Fall zur Wehr setzen.

Eine Frage des Masses
Das Grillproblem lässt sich letztlich nur dann sinnvoll angehen, wenn alle Beteiligten den
gesunden Menschenverstand walten lassen. Mit Masshaltung jedes Einzelnen und mit Beizug der heute zur Verfügung stehenden Technik können Grillstreitigkeiten auf ein vernünftiges und damit erträgliches Minimum reduziert werden. Eigentümer und Mieter sind zu veranlassen, auf dem Balkon nur abdeckbare elektrische oder gasbetriebene Grillgeräte zu benutzen. Es lohnt sich, von Anfang an ein hochwertigeres Grillgerät anzuschaffen, bei welchen keine ins Gewicht fallenden Geruchsimmissionen auftreten. Der Ärger, der sich damit vermeiden lässt, wiegt die höheren Kosten bei weitem auf. Sehr fetthaltiges Fleisch sollte in einer Alufolie gegrillt werden. Die Nachbarn müssen nicht hinnehmen, dass der Grillfeuerqualm in ihre Wohnungen eindringt und dort für erheblichen Gestank sorgt. Zudem ist im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens eine gewisse Zurückhaltung beim Grillieren – sowohl im Garten als auch auf dem Balkon – angezeigt.

Nachtruhe beachten
Bezüglich der Lautstärke gilt, was auch bei der Wohnungsnutzung zu beachten ist. In der Regel gilt in den meisten Gemeinden ab 22.00 Uhr Nachtruhezeit. Die Verursachung von Lärm durch laute Gespräche und Gelächter ist dann zu unterlassen. Die Party ist in das Wohnungsinnere zu verlegen. Nach Eintritt der Nachtruhezeit ist grundsätzlich die Zimmerlautstärke (Gespräche dürfen in anderen Wohnungen nicht gehört werden) zu beachten. Eine ungestörte Nachtruhe stellt namentlich in Anbetracht der Anforderungen, die das moderne Leben an den Menschen stellt, ein erhebliches schutzwürdiges Gut dar. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist somit eine wichtige Voraussetzung eines guten nachbarlichen Zusammenlebens. Im Alltag ist allerdings auch stets eine gewisse Toleranz angezeigt, ist doch letztlich jedermann irgendeinmal auf die Nachsicht des Nachbarn angewiesen, weil es in unseren engräumigen Verhältnissen einfach immer wieder zu Kollisionen zwischen den unterschiedlichen nachbarlichen Interessen kommt.

Quelle: HEV Schweiz

Die Schweiz soll sich am Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Bulgarien und Rumänien beteiligen

Dienstag, 30. Juni 2009

1. Erweiterungsbeitrag an Bulgarien und Rumänien (09.055 n)
Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Rahmenkredit von 257 Millionen Franken zur Finanzierung des Beitrages der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rumänien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. Mit 15 zu 7 Stimmen ist die APK-N auf die Vorlage eingetreten und hat ihr in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass sich der Beitrag zur Disparitätenausgleich in Bulgarien und Rumänien in die Kontinuität von früheren politischen, vom Volk mitgetragenen Entscheiden (Bundesgesetz über die Osthilfe, Erweiterungsbeitrag an die im 2004 der EU beigetretenen Staaten, Erweiterung der Personenfreizügigkeit an Bulgarien und Rumänien) einreiht. Aus Sicht der Mehrheit hat die Schweiz ein grosses Interesse, sich an der Förderung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in Europa durch den Abbau von Ungleichheiten zu beteiligen. Durch die Impulse zur institutionellen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Bulgariens und Rumäniens, die der Erweiterungsbeitrag auslöst, eröffnen sich Chancen für die Schweizer Wirtschaft und können unerwünschte Migrationsbewegungen vermindert werden. Nach Ansicht der Kommissionsminderheit kann es hingegen nicht Aufgabe der Schweiz sein, die Ungleichheiten in der EU zu verringern. Zudem müsste die Schweiz für ihren Beitrag Gegenleistungen von der EU erhalten. Schliesslich bestehe keine Gewissheit, dass die ausgesprochenen Gelder nicht in korrupte Kanäle sickern.

Verschiedene Einzelanträge konnten keine Mehrheit in der Kommission finden. So wurde ein Antrag mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, welcher die Gewährung des Erweiterungsbeitrages an die Anerkennung der Steuerhoheit der Schweiz durch die EU knüpfen wollte. Ferner lehnte die Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag ab, der verlangte, dass der Erweiterungsbeitrag erst freigegeben wird, wenn die EU ihre Kritik an der Korruption in beiden Ländern in einem Bericht widerlegt und ihre Gelder freigibt. Schliesslich verwarf die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag, wonach mindestens 10% des Rahmenkredites für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Roma einzusetzen seien.

2. Internationale Aktualitäten
Die APK-N hat sich insbesondere für die Situation im Iran und für die diesbezügliche Position der Schweiz interessiert. Die Kommission zeigte Verständnis für die Zurückhaltung des Bundesrates in seinen öffentlichen Stellungnahmen, weil damit Kommunikationskanäle mit der iranischen Regierung offen gehalten werden können. Einige Stimmen unterstrichen jedoch, dass angesichts der gewaltsamen Niederschlagung der friedlichen Demonstrationen ein Bedürfnis nach einem deutlicheren Kommentar seitens des Bundesrates in der schweizerischen Öffentlichkeit besteht. Die Kommission war sich indessen einig, dass es von Bedeutung ist, dass der Bundesrat, dank seiner privilegierten Kontakte mit den iranischen Behörden, diesen seine Haltung klar kommuniziert hat. Zudem erachtet es die Kommission als richtig, dass laufend geprüft wird, ob die Voraussetzungen für einen fruchtbaren Menschenrechtsdialog mit dem Iran weiterhin gegeben sind.

3. Besuch einer parlamentarischen Delegation aus Bosnien und Herzegowina

Anlässlich des Besuches einer Delegation der Aussenpolitischen Kommission des Repräsentantenhauses von Bosnien und Herzegowina in der Schweiz fand ein Treffen mit der APK-N statt. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Bemühungen Bosnien und Herzegowinas um die ethnische Spaltung zu überwinden, die staatlichen Institutionen zu konsolidieren und die Annäherung an die EU voranzutreiben. Dabei wurde namentlich die Verfassungsreform thematisiert und darüber diskutiert, in wie fern die Schweiz in Bezug auf territoriale Struktur und Integration von unterschiedlichen kulturellen Bevölkerungsgruppen als Modell dienen könnte.

Die Kommission hat am 29. / 30. Juni 2009 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) und im Beisein der Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard in Bern getagt.

Bern, 30. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Der Bundesrat kann den Fall Tinner nur in Zusammenarbeit mit den Justizbehörden rechtmässig abschliessen

Dienstag, 30. Juni 2009

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2009 beschlossen, in Kürze einen Teil des Beweismaterials aus dem Strafverfahren Tinner zu vernichten. Diese Unterlagen umfassen insbesondere Baupläne für Komponenten und Anleitungen zum Bau von Kernwaffen.

In ihrem Bericht vom 19. Januar 2009 anerkannte die GPDel das Risiko, das von solchen Plänen für die Schweiz ausgehen kann. Gleichzeitig stellte sich die GPDel auf den Stand-punkt, die Schweiz müsse als souveräner Rechtsstaat in der Lage sein, sensitive Informati-onen ausreichend zu schützen. Die Delegation geht auch heute noch von dieser Prämisse aus. Deshalb liegen aus ihrer Sicht keine hinreichenden sicherheitsrelevanten Gründe vor, um die Kernwaffenbaupläne sofort zu vernichten.

Die GPDel hat in ihrem Bericht ausführlich dargelegt, dass es unter völkerrechtlichen Ge-sichtspunkten der Schweiz nicht verboten ist, solche Unterlagen zur ausschliesslichen Ver-wendung in einem Strafverfahren zu besitzen. Ein fortdauernder Besitz dieser Unterlagen kann dann nicht mehr als gerechtfertigt erachtet werden, wenn sie ihren Zweck für die Straf-verfolgung erfüllt haben. Die GPDel wird in ihrer Einschätzung der Rechtslage durch die Stellungnahme der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) zu den Pflichten der Schweiz aufgrund des Atomwaffensperrvertrags bestätigt. Diese Stellungnahme wurde vom Bundesamt für Justiz eingeholt und liegt der GPDel vor.

Mit der am 24. Juni 2009 beschlossenen Vernichtung von Beweismaterial greift der Bundes-rat erneut in die Unabhängigkeit der Justiz ein. Ein solcher Eingriff ist nur ausnahmsweise und nur gestützt auf Notrecht möglich. Für die Anwendung von Notrecht im konkreten Fall kann der Bundesrat jedoch keine völkerrechtlichen Gründe geltend machen. Die GPDel ist der Meinung, dass die Schweiz die Sicherheit eines geringen Datenbestands – es geht um etwa 100 Seiten – ohne weiteres garantieren kann, bis das Verfahren mit einem rechtskräf-tigen Urteil abgeschlossen ist.

Der Beschluss des Bundesrats vom 24. Juni 2009 ist der GPDel eröffnet worden. Sie kann ihre Kernaufgabe, als Instanz der Oberaufsicht die Rechtmässigkeit dieses Beschlusses zu überprüfen, wahrnehmen. Die GPDel stellt fest, dass der Beschluss sich weder explizit auf die Bundesverfassung abstützt noch eine Begründung enthält, die aus heutiger Sicht die Anwendung von Notrecht als gerechtfertigt erscheinen liesse. Der Bundesrat beruft sich nicht mehr explizit auf die Notrechtsbestimmungen der Bundesverfassung, um erneut in die Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen.

Nach Vorliegen der Stellungnahme der IAEO besteht kein Zweifel mehr daran, dass der Bundesrat für seinen neuesten Beschluss keine völkerrechtlich begründeten Vorgaben gel-tend machen kann. Während ihrer laufenden Untersuchung und den Aussprachen mit den Vertretern des Bundesrats wurde die GPDel auch auf keine konkreten aussenpolitischen Interessen aufmerksam gemacht, die den gefassten Beschluss hätten rechtfertigen können. Die GPDel kommt deshalb zum Schluss, dass der Entscheid des Bundesrats vom 24. Juni 2009, Beweismaterial zu vernichten, nicht rechtmässig ist.
Die Stellungnahme der IAEO macht klar, dass es einem Staat aus völkerrechtlicher Sicht nicht untersagt ist, sensitive Dokumente zu besitzen, die den nuklearen Brennstoffzyklus (z.B. die Urananreicherung) betreffen. Die meisten Staaten kontrollieren den Zugang zu sol-chen Unterlagen auf strikte Art und Weise über ihre nationale Gesetzgebung. Die GPDel bedauert, dass der Bundesrat nicht mit den Justizbehörden, das heisst insbesondere mit dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt, einen Weg gesucht hat, wie die Unterlagen zur Urananreicherung unter der Obhut der Jus-tizbehörden sicher aufbewahrt werden können. Dies hatte die GPDel dem Bundesrat bereits am 11. Juni 2009 empfohlen.

Die GPDel ist der Überzeugung, dass die Strafprozessordnung genügend Instrumente ent-hält, um eine sichere Verwendung des Beweismaterials im Fall Tinner zu gewährleisten und damit den berechtigten Sicherheitsinteressen Rechnung zu tragen. Dazu befragte die GPDel Vertreter der Bundesanwaltschaft und einen externen Experten. Die Delegation er-hielt auch verschiedene Auskünfte und Unterlagen vom Bundesstrafgericht.

Die GPDel teilt die Ansicht der I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und unter-stützt ihre Kritik am Beschluss des Bundesrats. Die GPDel hält auch fest, dass der Bundes-rat das Bundesstrafgericht nicht von sich aus über die neu aufgetauchten Akten im Fall Tin-ner informiert hat. Das Bundesstrafgericht erfuhr erst an dem Tag von den Akten, als der Bundesrat nach einer Aussprache mit der GPDel beschloss, deren Existenz öffentlich zu machen, das heisst am 1. April 2009. Die GPDel hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesstrafgericht Anfang April schriftlich beim EJPD vorstellig wurde, um einen Meinungs-austausch mit der Vorsteherin EJPD bzw. dem Bundesrat in die Wege zu leiten. Allerdings blieb diese Anfrage bis heute unbeantwortet.

Die GPDel appelliert an die Verantwortung des Bundesrats und ersucht ihn mit Nachdruck, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Sie fordert den Bundesrat auf, zusammen mit den involvierten Strafverfolgungsbehörden und insbesondere mit den zuständigen Gerichten nach Lösungen zu suchen, die einerseits den berechtigten Sicherheitsanliegen des Bundes-rats Rechnung tragen und andererseits einen Zugriff der Justizbehörden ermöglichen, ohne dass Beweismittel vor Abschluss des hängigen Strafverfahrens vernichtet werden.

Bern, 30. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Kooperative Fördervereinbarungen für 9 Tanzcompagnien

Dienstag, 30. Juni 2009

Die Kooperativen Fördervereinbarungen sollen die Gruppen vom Produktionsdruck befreien und ihnen erlauben, kontinuierlich zu arbeiten und professionellere Betriebsstrukturen aufzubauen. Da sie während der dreijährigen Förderphase lediglich auf zwei Produktionen verpflichtet sind, erhalten die Compagnien mehr Spielraum für kurzfristige Tourneen und Gastspiele und steigern damit ihre internationale Konkurrenzfähigkeit. Zusätzlich verringert sich der administrative Aufwand, die Planungssicherheit steigt, und es bleibt mehr Zeit zum Recherchieren für zukünftige Projekte. Die kooperativen Fördervereinbarungen sind eines der Resultate des «Projekts Tanz», das im Auftrag von Städten, Kantonen, Pro Helvetia, Bundesamt für Kultur und Vertretern der Tanzszene, ein umfassendes Konzept zur Förderung des Tanzes in der Schweiz erarbeitet hat.

Kooperative Fördervereinbarungen 2009-2011
Mit dem Abschluss einer Kooperativen Fördervereinbarung bekunden die Subventionsgeber ihr Vertrauen in die künstlerische und organisatorische Qualität der jeweiligen Compagnie und ermöglichen ihr, ihre Arbeit langfristig zu planen und umzusetzen, und dies zu professionellen Bedingungen für alle Beteiligten.

Mit folgenden Gruppen wurden für die Jahre 2009 bis 2011 Vereinbarungen getroffen:

– Alias Compagnie, Genève
– Cathy Sharp Danse Ensemble, Basel
– Compagnie 7273, Genève
– Compagnie Drift, Zürich und Freiburg
– Compagnie Greffe, Genève
– Da Motus !, Freiburg
– Flamencos en route, Aargau
– Simone Aughterlony, Zürich
– Zimmermann & de Perrot, Zürich

Quelle: Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia

Hospitality Services jetzt auch in Schweizer Hotels

Dienstag, 30. Juni 2009

Das Hotel Le Mirador Kempinski, das am 1. Juli seine Pforten wiedereröffnet, bezeichnet sich selbst als ‚einzigartig‘ unter den 5-Sterne-Hotels der Region. In den letzten zehn Monaten wurde das Hotel mit einem modernen CAT-5-Datennetzwerk ausgerüstet; alle Suiten verfügen nun über extra-grosse LCD-Bildschirme. Gäste können über die interaktive Benutzeroberfläche Live-TV und mittels Video on Demand Filme in Full-HD-Qualität beziehen. ‚Unser Mehrwert besteht darin, den Wünschen und Erwartungen unserer Gäste immer einen Schritt voraus zu sein. Das gilt natürlich auch für die Technologie in unseren Hotelzimmern‘, meint Eric Favre, Generaldirektor des Le Mirador Kempinski. ‚Wir haben uns für Swisscom entschieden, weil das Unternehmen eine integrierte Lösung mit beeindruckender Internet- und IPTV-Funktionalität bietet.‘

Swisscom stellt konvergente Lösungen für die Hotelzimmer und Konferenzräu! me, den öffentlichen Bereich sowie das Backoffice des Hotels bereit. Entwicklung, Betrieb und Support des digitalen Netzwerks können auf die speziellen Hotelerfordernisse abgestimmt werden. Im Falle des Le Mirador Kempinski beispielsweise hat Swisscom die TV-Benutzeroberfläche vollständig angepasst, um die Marke des Hotels abzubilden und auf die eigenen Gäste-Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Neben der verkabelten Infrastruktur wurde ein drahtloses WLAN-Netz installiert, über das sich die Gäste einfach mit dem Internet verbinden können. Swisscom verwaltet alle Lösungen aus der Ferne und unterstützt die Hotelgäste mit der eigenen Helpline in acht Sprachen.

‚Ich freue mich sehr, über die Zusammenarbeit mit einem so renommierten Hotel wie dem Le Mirador Kempinski erstmals auch im Schweizer Markt aktiv zu werden‘, äussert sich Leo Brand, CEO des Geschäftsbereichs Hospitality Services von Swisscom. ‚Wir bieten Lösungen an, welche die neuesten IP-Technologien mit unserer Erfahrung im internationalen Hotelgewerbe verbinden. Das macht uns einzigartig als Technologiepartner für die Hotellerie.‘

Swisscom wird ihr konvergentes Angebot nun auch an Hoteliers in der Schweiz vermarkten. Ähnlich wie bei ihrem Engagement in den Bereichen Finanz- und Gesundheitswesen hat Swisscom damit ein branchenspezifisches Angebot, mit dem Hoteliers ihre betriebliche Effizienz steigern und ihr Serviceangebot erweitern können.

Quelle: Swisscom

Belimed übernimmt Servicegeschäft von BHT

Dienstag, 30. Juni 2009

Die Kunden von Belimed und BHT in Deutschland können dann von einem Servicetechni- kernetz mit über 70 Servicetechnikern im gesamten Bundesgebiet bei entsprechend kurzen Reaktionszeiten profitieren. Das Know-how des Belimed Service im Bereich Wasch- und Sterilisationstechnik wird dabei ausgezeichnet durch die Erfahrung der BHT Servicetechniker im Bereich Waschtechnik und Endoskopreinigung ergänzt. BHT Kunden steht zukünftig das Belimed 24h-Service-Call-Center mit entsprechendem Notdienst rund um die Uhr zur Verfü- gung. Auch bei der Ersatzteilversorgung können die BHT Kunden in Zukunft durch die Nut- zung der bewährten Belimed Ersatzteillogistik kürzere Lieferzeiten erwarten.

Im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der neu geschaffenen Kundendienstorganisation hat sich BHT entschieden, Belimed zukünftig auch als Servicepartner für neu installierte BHT Endoskopreinigungsanlagen in Deutschland zu wählen.

„Mit dem Zusammenschluss beider Serviceorganisationen entsteht eine der grössten, be- treuten Installationsbasen im Bereich Infection Control in Deutschland. Von den Synergien wird der Kunde profitieren, durch noch kürzere Reaktionszeiten, weiter verbessertes Know- how und eine sichere Ersatzteilversorgung“, verspricht Klaus Zwicker, Geschäftsführer der Belimed Deutschland GmbH.

Quelle: Belimed