Eintreten auf die Revision des Luftfahrtgesetzes

4 mins read

Ohne Gegenantrag ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrates auf die Revision des Luftfahrtgesetzes eingetreten und hat einen Rückweisungsantrag deutlich abgelehnt.

Zur Teilrevision Luftfahrtgesetz hörte die Kommission folgende Unternehmen und Verbände an: SWISS, Flughäfen Zürich und Genf, Verband Schweizer Flugplätze, Aerosuisse und Skyguide. Nach der Anhörung diskutierte die Kommission die wesentlichen Punkte der Vorlage mit den Eingeladenen. Mit dem Gesetzesvorschlag will der Bundesrat die Leitsätze aus dem Luftfahrtpolitischen Bericht gesetzlich verankern und seine Aufsichtstätigkeit präzisieren. Weiter will er eine Grundlage für die Erhebung einer Aufsichtsabgabe, sowie Grundsätze für die Gebührenerhebung auf Flughäfen schaffen. Eine gesetzliche Basis ist auch für die Übernahme der Ertragsausfälle der Skyguide im Ausland durch den Bund vorgesehen. Schliesslich soll mittels eines Bundesbeschlusses die Weiterführung der Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Flugsicherheitsagentur EASA gesichert werden. Bundesrat Moritz Leuenberger empfahl anschliessend den Kommissionsmitgliedern auf die Vorlage einzutreten, was diese ohne Gegenantrag taten. Ein Rückweisungsantrag, der den Bundesrat beauftragen wollte, auf Aufsichtsabgaben zu verzichten, Kosteneinsparungen beim BAZL vorzunehmen und in einer neuen Vorlage die Wichtigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz hervorzuheben, wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Somit kann die Kommission an ihrer nächsten Sitzung im Oktober die Detailberatung aufnehmen.

Beim Geschäft MEDIA Programm 2007-2013. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft ging es um eine Differenzbereinigung im Radio- und Fernsehgesetz. Die Bundesbeschlüsse über die Genehmigung und Finanzierung des Abkommens wurden in beiden Räten in der Sommersession 09 angenommen. Bei der Fernsehwerbung für leichte Alkoholika wie Bier und Wein hat sich der Ständerat am 3. Juni 09 mit 21 zu 19 Stimmen zum zweiten Mal für ein totales Verbot ausgesprochen. Auch die nationalrätliche Kommission hielt nun am früheren Entscheid ihres Rates mit 14 zu 12 Stimmen fest, Werbung für leichte Alkoholika zuzulassen.

Gesetzgeberisch selber tätig geworden ist die Kommission bei der parlamentarischen Initiative. Strassenverkehrsgesetz. Änderung. Sie diskutierte einen Berichts- und Erlassentwurf, der vorsieht, dass das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis gleich hart bestraft wird wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Nach geltendem Recht wird das Führen eines Motorfahrzeuges, ohne jemals eine Führerprüfung absolviert zu haben oder ohne den für die entsprechende Kategorie erforderlichen Führerausweis zu besitzen, mit Busse bestraft. Demgegenüber wird eine Person, die ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihr der Führerausweis entzogen wurde, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Gesetzeserlass soll hier Rechtsgleichheit herstellen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Die Kommission stimmte der Vorlage mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat und der Bundesrat erhält gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.

Weiter prüfte die Kommission im Bereich Strassenverkehr die parlamentarische Initiative der Fraktion der SVP. Strassen- und Autosteuern des Bundes vor. Nationalrat Alfred Heer vertrat das Anliegen vor der Kommission. Die Initiative will gesetzliche Änderungen, damit die Einnahmen aus Strassen- und Autosteuern des Bundes zu mindestens 80 Prozent für die Finanzierung der Strassenaufgaben (Unterhalt, Betrieb und Ausbau) verwendet werden. Der Bund nimmt pro Jahr rund 7 Milliarden Franken an Steuern aus dem Motorfahrzeugverkehr ein. Davon gehen 2,6 Milliarden in den Strassenbau, 2 Milliarden fliessen in den öffentlichen Verkehr (FinöV-Fonds), 0,5 Milliarden gehen an die Kantone. Rund 2 Milliarden sind nicht zweckgebunden, sie gehen in die allgemeine Bundeskasse. Nach der Forderung des Initianten müssten jedoch rund 5,5 Milliarden für den Strassenbau verwendet werden. Die Mehrheit der Kommission wollte jedoch vom heutigen Verteilungsschlüssel nicht abweichen, einerseits weil sie grundsätzlich dagegen ist, dass mehr Gelder in den Strassenbau fliessen, andererseits, weil sie das heute fein austarierte System nicht gefährden will. Die Minderheit der Kommission sieht aber eine Ungerechtigkeit in der heutigen Verteilung und will diese ändern. Die Kommission gab der Initiative mit 17 zu 9 Stimmen keine Folge.

Der Ständerat gab am 28. Mai 2009 einer von Ständerat Philipp Stähelin eingereichten parlamentarischen Initiative. Abschaffung der Fahrradnummer mit 21 zu 8 Stimmen Folge. Die Mehrheit des Ständerates sieht die Velovignette heute nicht mehr als zeitgemäss an. Sie erfordere viel administrativen Aufwand und werde von der Polizei im Alltag kaum mehr kontrolliert. Weiter verfügten die meisten Velofahrer, rund 90 Prozent, über eine private Haftpflichtversicherung. Auch herrsche in den Nachbarländern kein Versicherungszwang für Velos. Schliesslich müssten Skis oder Schlitten ja auch keine Vignette kaufen. Die nationalrätliche KVF schloss sich mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltung dem Entscheid des Ständerats an. Die KVF-S kann nun beginnen, eine Vorlage auszuarbeiten.

Die Kommission beriet die Standesinitiativen der Kantone Uri und Tessin – Kt.Iv. TI Bundespolitik für die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene und Kt.Iv. UR Raschere Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene – vor. Beide Initiativen verlangen im Güterverkehrsverlagerungsgesetz Bestimmungen zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene bis ins Jahr 2012 sowie die Einführung einer Alpentransitbörse und die Behebung der Engpässe auf Zulaufstrecken zum Basistunnel. Anlässlich der Wintersession 2008 haben die Räte das neue Güterverkehrsverlagerungsgesetz verabschiedet. Das Verlagerungsziel wurde auf spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels festgelegt. Weiter wurde der Bundesrat ermächtigt, völkerrechtliche Verträge über eine mit dem Ausland abgestimmte Alpentransitbörse abzuschliessen. Der Ständerat hatte in der Sommersession 09 gegen den Antrag seiner vorberatenden Kommission den Initiativen knapp Folge gegeben. Die KVF-N hat mit grossem Mehr beschlossen, ihren Entscheid zu vertagen, bis der neuste Verlagerungsbericht des Bundesrates vorliegt. Zudem will die Kommission die aktuellen Studien zur Verkehrsverlagerung (Metron und Monitoring Flankierende Massnahmen) an einer der nächsten Sitzungen eingehend diskutieren.

Weiter beriet die Kommission die Motion der Ständerates Finanzierungslücken bei FinöV-Projekten mit der dritten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen schliessen. Die KVF des Nationalrates hatte am 18. Mai 09 eine gleichlautende Motion beschlossen. Diese wurde jedoch in der Sommersession 09 vom Plenum knapp abgelehnt. Der Vorstoss verlangt im 3. Konjunkturpaket des Bundesrates eine Übergangsfinanzierung für den FinöV-Fonds, da dieser wegen der Rezession weniger Einnahmen erhält. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit das 3. Konjunkturprogramm verabschiedet, jedoch ohne Massnahmen zur Deckung der Finanzierungslücke im FinöV-Fonds. Die Kommission hat im Wesentlichen aus den gleichen Überlegungen wie im Mai der Motion des Ständerates mit 13 zu 11 Stimmen zugestimmt. Das Geschäft wird im Herbst im Rahmen der ausserordentlichen Session im Nationalrat beraten.

Bern, 25. August 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

GPK-S ortet Optimierungspotenzial in der Zusammenarbeit zwischen Bundesverwaltung und NGOs

Next Story

Raiffeisen und Helvetia erneuern Kooperationsvertrag

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…