GPK-N prüft Umsetzungsstand ihrer Empfehlungen im Fall Nef und zur Ausbildung im Rahmen der Armee XXI

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1. Umstände der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee
Die GPK-N hat von der Stellungnahme des Bundesrates vom 22. April 2009 zu ihrem Bericht vom 28. November 2008 über die Umstände der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee Kenntnis genommen. Sie begrüsst es, dass der Bundesrat bereit ist, die meisten Empfehlungen ihres Berichts umzusetzen.

Leider musste die GPK-N aber auch feststellen, dass der Bundesrat ihre Auffassung nicht teilt, die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen (Fachstelle PSP) aus dem VBS auszugliedern. Die GPK-N empfahl, dass die Fachstelle an ein Departement angegliedert werde, das nur wenige Funktionen aufweist, die einer Personensicherheitsprüfung unterliegen (Empfehlung 3 des Berichts der GPK-N).

Die GPK-N hält an ihrer Position fest und ist weiterhin der Überzeugung, dass die Fachstelle PSP aus dem VBS ausgegliedert werden sollte. Deshalb hat sie den Bundesrat aufgefordert, sich erneut mit dieser Frage zu befassen und sie bis Anfang Februar 2010 darüber zu informieren, wie er diese Empfehlung umzusetzen gedenkt. Ebenfalls bis Anfang Februar 2010 soll der Bundesrat die Kommission über den Stand der Umsetzung der weiteren im Bericht enthaltenen Empfehlungen orientieren.

2. Umsetzung der Armee XXI im Bereich der Ausbildung (Nachkontrolle)
Die GPK-N veröffentlichte am 10. Oktober 2006 ihren Bericht über die Umsetzung der Armee XXI im Bereich der Ausbildung. Gemäss ihrer Praxis forderte sie den Bundesrat auf, ihr im ersten Quartal 2009 einen Bericht über den Umsetzungstand der sieben im Bericht der GPK-N enthaltenen Empfehlungen vorzulegen.

Die GPK-N hat vom entsprechenden Bericht des Bundesrates vom 25. März 2009 Kenntnis genommen. Sie hält fest, dass die Massnahmen in die richtige Richtung gehen und begrüsst insbesondere die Bestrebungen zur Entlastung der Ausbildungsfront.

Die Kommission vertritt die Ansicht, dass die Umsetzung der Armee XXI im Bereich der Ausbildung und die Situation des militärischen Personals auch in Zukunft aufmerksam verfolgt werden müssen. Deshalb hat sie den Bundesrat aufgefordert, bei der nächsten Befragung des Bundespersonals spezifische Daten zur Zufriedenheit des militärischen Personals einzuholen und sie über die Ergebnisse dieser Befragung zu informieren.

3. Bundesanwalt zu seiner Kritik am Bundesstrafgericht angehört
Der Bundesanwalt hat im letzten Herbst gegenüber einer parlamentarischen Kommission Kritik an der Qualität und Geschäftsführung des Bundesstrafgerichts geübt. Die für die Gerichte zuständigen Subkommissionen der beiden GPK haben den Bundesanwalt zu seinen Äusserungen und seinem Verhältnis zum Bundesstrafgericht angehört. Der Bundesanwalt bedauerte gegenüber den Mitgliedern der GPK seine damaligen Aussagen und erklärte, es habe seither erhebliche Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit dem Gericht gegeben. Aufgrund der Aussprache mit dem Bundesanwalt sieht die GPK-N zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.

4. Rolle von Bundesrat und Bundespräsident im Fall Libyen wird abgeklärt
Die GPK-N beschloss – vor dem Hintergrund ihrer Inspektion zur Führungsinformation des Bundesrates -, die Rolle von Bundesrat und Bundespräsident rund um den zwischen der Schweiz und Libyen abgeschlossenen Schiedsvertrag näher zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen dabei die institutionellen Aspekte. Die Abklärungen werden unter Beizug der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates an die Hand genommen und in Abhängigkeit der Entwicklung der Situation eingeleitet werden.

Bern, 8. September 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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