Verletzung des Sitzungsgeheimnisses: Kommission reicht Strafanzeige ein

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Die Herausgabe von vertraulichen Kommissionsunterlagen stellt eine Verletzung des Sitzungsgeheimnis dar. Die APK-N hat grossmehrheitlich beschlossen, eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Art. 320 des Strafgesetzbuches einzureichen. Hingegen verzichtet sie auf eine Strafanzeige wegen unberechtigter Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen gemäss Art. 293 des Strafgesetzbuches. Des Weiteren hat die Kommission entschieden, sämtliche Sitzungsunterlagen zum Geschäft Beziehungen Schweiz – Libyen nicht im Extranet zur Verfügung zu stellen.

Die Mehrheit der Kommission betrachtet die vorliegende Amtsgeheimnisverletzung als besonders schwer wiegend, weil die herausgegebenen Unterlagen Verhandlungen mit einem Drittstaat betreffen. Die Indiskretionen machen die Schweiz in diesen Verhandlungen angreifbar und schwächen ihre Handlungsfähigkeit. Mit der Einreichung einer Strafanzeige will die Kommissionsmehrheit den Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen in aller Deutlichkeit bekräftigen und signalisieren, dass sie keine Verletzungen des Sitzungsgeheimnisses duldet.

Nach Ansicht der Kommissionsminderheit liegen die Probleme bei der Gestaltung der Information der Kommission zu aktuellen aussenpolitischen Angelegenheiten. Eine Strafanzeige sei nicht die geeignete Massnahme, um diese Probleme anzugehen.

Die Kommission hat am 24. September 2009 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) in Bern getagt.

Bern, 24. September 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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