Revision des Luftfahrtgesetzes: Erste Entscheide zur Luftfahrtkommission und zu Gebühren und Aufsichtsabgabe

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Die KVF hat die Detailberatung zur Teilrevision Luftfahrtgesetz (09.047) aufgenommen, nachdem an der letzen Sitzung ein Rückweisungsantrag mit 17:8 Stimmen abgelehnt wurde. Der Bundesrat schlug in seiner Botschaft vor, die Luftfahrtkommission (Art. 5) aufzuheben. Dies hat bereits der Luftfahrtpolitische Bericht vorgesehen und die Kommission selber hat seit 2004 nicht mehr getagt. Bundesrat Leuenberger führte aus, dass es bessere Plattformen gebe, die alle Stakeholder versammeln würden. Die Kommission stimmte mit 16:6 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Aufhebung zu.

Beim Artikel (6b) über Gebühren und Aufsichtsabgaben sprachen sich alle Mitglieder für Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit aus. Umstritten war einzig die Finanzierung der entsprechenden Stellen im BAZL. Die Kommission fällte noch keinen Entscheid über die Ausgestaltung des Artikels, sondern gab dem BAZL den Auftrag, Bericht zu erstatten zur Notwendigkeit einer Aufstockung des Personals um 24 Stellen, zur Frage, ob Einsparungen in nicht sicherheitsrelevanten Bereichen gemacht werden könnten, ob es eine Möglichkeit zu einfacheren Abläufen gäbe, und schliesslich verlangt sie eine Verzichtsplanung, falls die 24 Stellen nicht geschaffen werden können. Weiter sollen Rechtsgutachten eingeholt werden, ob die Aufsichtsabgabe rechtlich als neue Steuer zu qualifizieren sei und ob dafür eine rechtliche Grundlage bestehe. Die Kommission nahm diesen Antrag mit 13 zu 13 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten an.

Weiter wird die Kommission die Finanzkommission bitten, das Budget des BAZL für 2010 um 5 Millionen Franken zu erhöhen, damit die 24 Stellen im BAZL finanziert werden können. Dieser Antrag wurde mit 14:12 Stimmen angenommen.

Abgelehnt hat die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen einen Antrag (Art. 37) der die Objektblätter des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für die Landesflughäfen durch das Parlament in einem einfachen Bundesbeschluss genehmigen will. Anlass zu diesem Antrag waren entsprechende parlamentarische Initiativen von Frau Leutenegger Oberholzer (09.421) und Herrn Bäumle (09.422), welche Kommission vor der Detailberatung des Gesetzes diskutiert hatte.

Bern, 13. Oktober 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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