November-Tagung der NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD): Empfehlungen an den Bundesrat betreffend LSVA-Einnahmen und NEAT-Zufahrten in Deutschland

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Einnahmeschätzung LSVA und Auswirkungen auf FinöV-Projekte

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat am 21. Oktober 2009 entschieden, dass die vom Bund im Jahr 2008 vorgenommene Erhöhung der LSVA um rund 10 Prozent nicht gerechtfertigt gewesen sei und rückgängig gemacht werden müsse. Namentlich dürften die Stauzeitkosten (Kosten wegen staubedingten Zeitverlusten anderer Verkehrsteilnehmer) dem Lastwagengewerbe nicht speziell verrechnet werden.

Ausgehend von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise und des jüngsten Entscheids des BVGer auf die LSVA-Einnahmen des Bundes setzte sich die NAD vertieft mit dem Prozess der Einnahmenschätzung und den aktuellen Einnahmenprognose der Eidg. Zollverwaltung (EZV) sowie den entsprechenden Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung im FinöV-Fonds und die Verwirklichung der FinöV-Projekte auseinander. Die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) geht gemäss aktuellen Hochrechnungen davon aus, dass die erwarteten jährlichen Mindereinnahmen bei der LSVA in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken für den FinöV-Fonds zu grossen Teilen durch die erwarteten Mehreinnahmen (im Vergleich zum Voranschlag 2010 und Finanzplan 2011-2013) aufgefangen werden können. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) gab seiner Sorge Ausdruck über die Risiken für das Bauprogramm der FinöV-Projekte (inkl. ZEB), die verkehrs- und verlagerungspolitischen Implikationen sowie die Auswirkungen auf das Verhältnis zur EU.

Aufgrund der politischen Tragweite des BVGer-Entscheids verlangt die NAD vom Gesamtbundesrat, dass er sich über seine Haltung und das weitere Vorgehen (allfälliger Weiterzug ans Bundesgericht) ausspricht.

Zufahrten zur NEAT in Deutschland und Italien

Das BAV orientierte die NAD über die Risiken, die in Bezug auf eine zeitgerechte Bereitstellung der nördlichen NEAT-Zufahrten in Deutschland bestehen. Aufgrund von Einsprachen und Widerständen in der lokalen Bevölkerung besteht das Risiko, dass der im Hinblick auf die Vollauslastung der NEAT zwischen der Schweiz und Deutschland im Jahre 1996 vereinbarte durchgehende viergleisige Ausbau zwischen Karlsruhe und Basel nicht termingerecht zur Eröffnung des Gotthard- und Ceneri-Basistunnels bereitstehen könnte. Die NAD empfiehlt dem Bundesrat, sich dieser Thematik anzunehmen.

Die Mitglieder der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) in der NAD orientierten über ein Treffen einer KVF-Delegation mit Vertretern des Italienischen Parlaments Mitte Oktober 2009 in Faido. Die NAD nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass gemäss Aussagen der italienischen Volksvertreter der NEAT-Südanschluss in Italien gewährleistet und bis 2016 alle geplanten Infrastrukturen, darunter der Ausbau der Strecke Como-Monza auf vier Gleise, realisiert sein werden.

Gotthard-Basistunnel: Stand der Arbeiten und Bahntechnik

Gesamthaft sind bis Mitte November 2009 mehr als 92 Prozent der rund 151,8 Kilometer Schächte, Stollen und Tunnelröhren des Gotthard-Basistunnels (GBT) ausgebrochen. Die beiden Tunnelröhren nördlich der Multifunktionsstelle Sedrun bis zur Losgrenze Amsteg konnten Ende Oktober termingerecht und unter Einhaltung des vorgesehenen Kostenrahmens von der Arbeitsgemeinschaft an die AlpTransit Gotthard AG (ATG) übergeben werden. Zwischen Sedrun und Faido müssen die Mineure noch rund 4,5 Kilometer ausbrechen. Der erste Hauptdurchschlag im 57 Kilometer langen GBT wird nach heutigem Baufortschritt gegen Ende 2010 erwartet.

Bei der Bahntechnik des GBT erachtet die NAD die finanziellen und terminlichen Risiken (mögliche Projektänderungen und Zusatzbestellungen aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Detailprojektierung) als erheblich. Sie hatte den Projektverantwortlichen deshalb bereits an ihrer Oktober-Tagung mit Nachdruck empfohlen, sich bei deren Realisierung auf das zwingend Notwendige zu beschränken. Der Vorsteher des UVEK teilt die Auffassung der NAD. In einem Schreiben hält er fest, dass er von der SBB als künftige Betreiberin und der ATG als Erstellerin erwartet, dass sie diesem Aspekt gebührend Beachtung schenken. Besteller- und Betreiberinteressen seien sorgfältig gegeneinander abzuwägen, um aus Sicht des Bundes eine nachhaltig kostengünstige Lösung sicherzustellen. Die NAD wird die Umsetzung der Bahntechnik im kommenden Jahr als Schwerpunkt aufmerksam weiterbegleiten und sich über die Abläufe und Schnittstellen zwischen den beteiligten Akteuren im Einzelnen orientieren lassen.

Ceneri-Basistunnel: Stand der Arbeiten und Arbeitsvorschriften

Der Werkvertrag für den Ceneri-Basistunnel wurde am 20. Oktober 2009 unterzeichnet. Anfang 2010 wird mit den Installationsarbeiten unter Tag und im März 2010 mit dem Sprengvortrieb begonnen. Der Abschluss des Vortriebs ist für Mai 2016, die Inbetriebnahme unverändert für Dezember 2019 geplant. Die NAD wird ihr Augenmerk auf die Einhaltung der rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen (Löhne und Arbeitszeiten) richten.

Lötschberg-Basislinie: Projektabschluss

Die Abschlussarbeiten für die Lötschberg-Basislinie (Tunnelbau und Betriebvorbereitung) sind weit fortgeschritten. Die verbleibenden Restanzen (inkl. Erfüllung der Auflagen des BAV) werden von der BLS Netz AG abgearbeitet. Die Schlussrechung für das Werk Achse Lötschberg wurde vom BAV bestätigt. Darin enthalten sind Rückstellungen von rund 11 Millionen und Eventualverbindlichkeiten von rund 37 Millionen Franken.

Weitere Themen

Die NAD begrüsste Herrn Ständerat Berberat (SP/NE) als neues Mitglied in der NAD. Ständerat Berberat vertritt zusammen mit Ständerat Jenny die Finanzkommission des Ständerats in der NAD.

Die NAD tagte am 16. November 2009 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Rolf Büttiker (FDP/SO) in Bern. An der Sitzung nahmen teil Vertreter der Eidg. Finanzkontrolle, des Bundesamtes für Verkehr, der Eidg. Finanzverwaltung, der Eidg. Zollverwaltung, der BLS AG sowie der AlpTransit Gotthard AG.

Bern, 17. November 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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