Kommission weist den Bericht des Bundesrates zurück

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1. 09.078s Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit. Bericht
In den beiden Bundesbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 betreffend die Rahmenkredite über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe der DEZA und über die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen des SECO erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, im Jahr 2009 eine Botschaft für einen zusätzlichen Rahmenkredit vorzulegen mit dem Ziel, den Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahr 2015 auf 0,5 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung der letzten Monate hat der Bundesrat entschieden, vorerst dem Parlament einen ausführlicheren Bericht, basierend auf den jüngsten BNE-Prognosen und einer angepassten Finanzplanung, zu unterbreiten.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat den Bericht erörtert und mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, ihn an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Botschaft zu einem zusätzlichen Rahmenkredit gemäss den erwähnten Parlamentsbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 vorzulegen. Die Kommissionsmehrheit legt Wert darauf, dass Beschlüsse des Parlamentes vom Bundesrat umgesetzt werden. Zudem möchte sie über verbindliche Aussagen betreffend Mittelbedarf und Prioritäten im Zusammenhang mit einer Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5% des BNE verfügen, damit das Parlament darüber entscheiden kann. Mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einen weiteren Rückweisungsantrag abgelehnt, welcher den Bundesrat beauftragen wollte, die Erkenntnisse aus dem Synthesebericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates mit dem Titel „Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen“ vom 10. Juni 2009 im Bericht einfliessen zu lassen.

2. 09.039s Internationaler Währungsfonds. Ausserordentlicher, zeitlich befristeter Beitrag zur Aufstockung der Mittel
In seiner Botschaft beantragt der Bundesrat die Bewilligung eines Rahmenkredits für einen ausserordentlichen, zeitlich befristeten Beitrag an den Internationalen Währungsfonds (IWF). Es ist vorgesehen, dem IWF eine auf maximal zwei Jahre befristete Kreditlinie in Höhe von bis zu 10 Milliarden US-Dollar durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) einzurichten. Sollte der IWF diese Kreditlinie beanspruchen, so bedarf es für das Darlehen der SNB einer Garantie des Bundes. Für diese Garantie wird die Bewilligung des Rahmenkredits in Höhe von 12,5 Milliarden Franken beantragt.

Die APK-N hat mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung einem Ordnungsantrag zugestimmt, wonach die Kommission diese Botschaft zusammen mit jener betreffend die Erhöhung des Anteiles der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit auf 0,5% des BNE (siehe vorangehenden Punkt) behandelt. Die Kommissionsmehrheit betont damit, dass sie eine koordinierte Prüfung der finanziellen Beteiligung der Schweiz am IWF und der verschiedenen Beiträge im Rahmen der Entwicklungshilfe, namentlich zugunsten von Entwicklungsbanken und -fonds, vornehmen will. Die Kommissionsminderheit sieht hingegen keinen Grund für diese Verbindung und für eine Verschiebung der Beratung der IWF-Vorlage.

Die Kommission hat am 23. November 2009 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) und im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Bern getagt.

Bern, 23. November 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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