Die Raiffeisenbanken bieten ihr Vorsorgekonto unter dem Namen „Vorsorgeplan 3“ an. Es handelt sich um ein Sparkonto in der gebundenen, steuerprivilegierten Säule 3a. In dieser sind die Einzahlungen bis fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters gebunden. Dafür können die jährlichen Spareinlagen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Für das Jahr 2009/2010 sind maximal Fr. 6’566 (für Steuerpflichtige mit 2. Säule) beziehungsweise Fr. 32’832 (für Steuerpflichtige ohne 2. Säule) abzugsberechtigt.
Quelle: Raiffeisen