Die Lenkzeitentschädigung (LZE) war ehemals eingeführt worden, als beim Wegfall der Billetteure eine gesteigerte Verantwortung auf die Mitarbeitenden des Fahrdienstes zukam. Nachdem sich die Rahmenbedingungen für die Mitar- beitenden in verschiedener Hinsicht geändert haben und solche Entschädigun- gen bei anderen städtischen Transportunternehmen in den letzten Jahren suk- zessive aufgehoben worden sind, sah sich der Verwaltungsrat der BVB veran- lasst, die unter dem Titel der LZE gewährten Leistungen bis Ende 2010 zu ter- minieren und die besonderen Arbeitsbedingungen des Fahrdienstes in anderer Weise zu kompensieren.
Die Neuregelung ist nun in Verhandlungen zwischen dem Verwaltungsrat und den Personalverbänden ausgehandelt und in einer Vereinbarung festgelegt worden. Im gleichen Zug wurde die Praxis betreffend Vergütung der dienstlich bedingten Wegzeiten an das Arbeitszeitgesetz des Bundes und die per 2010 ändernde Arbeitszeitverordnung angepasst und ebenfalls vertraglich geregelt. Der BVB-Verwaltungsrat und die Personalverbände äusserten sich befriedigt über das Ergebnis.
Die Lenkzeitentschädigung wird aufgehoben und mit einer Reduktion der wö- chentlichen Arbeitszeit für das Fahrdienstpersonal um eine Stunde teilweise kompensiert. Zusätzlich werden Wegzeiten berücksichtigt bei Mitarbeitenden, die ihren Fahrdienst morgens sehr früh beginnen oder abends nach 20 Uhr be- enden, ferner auch gewisse Wegzeiten untertags
Die Vereinbarung tritt auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2010 in Kraft.
Quelle: Basler Verkehrs-Betriebe