Zweitwohnungsproblematik

4 mins read

07.062 n RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG

Im vergangenen Juni hatte die Kommission beschlossen, die Beratung der eidgenössischen Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ (08.073) zu sistieren, um ihr den Entwurf der flankierenden Massnahmen im Raumplanungsgesetz zur Aufhebung der Lex Koller als indirekten Gegenvorschlag entgegensetzen zu können. Die Kommission ist sich einig, dass der Zweitwohnungsbau vielerorts ein Problem ist, dass aber der Vorschlag der Initiative einer verfassungsmässigen Beschränkung des Anteils von Zweitwohnungen das falsche Instrument ist. Einstimmig ist sie deshalb auf den Entwurf des Bundesrates zu den flankierenden Massnahmen eingetreten. In der Detailberatung hat die Kommission mit 11 gegen 1 Stimme entschieden, den Vorschlag des Nationalrates, mit einer Änderung von Art. 24c des Raumplanungsgesetzes bei altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzone bauliche Massnahmen zu ermöglichen, abzulehnen. Sie anerkennt zwar die Problematik, die der Kanton St. Gallen mit der Standesinitiative „Bauen ausserhalb der Bauzone“ (08.314) zu lösen fordert, ist aber der Meinung, dass eine Verbindung mit der Zweitwohnungsfrage politisch nicht geschickt wäre. Der Abschluss der Detailberatung ist für die nächste Sitzung vorgesehen.

08.072 s CO2-Gesetz. Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken

Im Rahmen der Beratung der bundesrätlichen Vorlage zur Änderung des CO2-Gesetzes, die eine Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken zum Ziel hat, hat die Kommission die Stellungnahmen beraten, welche die drei Gesuchssteller von Kernkraftwerken sowie die als Hauptaktionäre betroffenen Kantone ihr auf einen im November des vergangenen Jahres gestellten Fragekatalog gegeben haben. Aufgrund dieser Antworten und einer nochmaligen Anhörung der drei Gesuchsteller, die an der Sitzung durch die drei Verwaltungsratspräsidenten vertreten waren, kam die Kommission zum Schluss, dass dem Ständerat bereits in der nächsten Session einen überarbeiteten Gesetzesentwurf vorgelegt werden könne. Eine Mehrheit der Kommission hält am Vorschlag fest, dass höchstens 30 Prozent der CO2-Emissionen aus fossil-thermischen Kraftwerken im Ausland kompensiert werden dürfen, wobei der Bundesrat die Möglichkeit hat, den Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen. Eine Minderheit schlägt vor, keine Emissionen im Ausland kompensieren zu dürfen. Ebenso hält die Kommission an ihrer Regelung fest, dass höchstens Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von zusammen 500 MW bewilligt werden dürfen. Mit 8 Stimmen und 2 Enthaltungen empfiehlt sie dem Rat die Vorlage zur Annahme.

Im Rahmen dieser Vorlage will sie zudem einen Zwischenbericht zu einer Gesamtstrategie Grosskraftwerke präsentieren in Antwort auf einen Auftrag, den der Rat der Kommission im letzten Sommer gegeben hatte.

09.3726 n Mo. Nationalrat (UREK-N). Beschleunigung der Bewilligungsverfahren

Die Kommission beantragt, die Motion des Nationalrats anzunehmen, welche den Bundesrat beauftragt, im Bereich der erneuerbaren Energien und der Biomasse einen Bericht über die wegen Einsprachen blockierten Infrastrukturprojekte zu erstellen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für jene Infrastrukturprojekte vorzuschlagen, für die ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Allerdings möchte sie im Motionstext den Begriff Biomasse mit inländischer Biomasse präzisiert haben.

08.445 s Pa. Iv. Angemessene Wasserzinsen (UREK-S)

Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates zu den Änderungen des Energiegesetzes, welche der Nationalrat in den im Rahmen der Initiative 08.445 ausgearbeiteten Gesetzesentwurf eingefügt hat. Sie hat beschlossen, an ihrer nächsten Sitzung die interessierten Kreise anzuhören, bevor sie die Detailberatung der vom Nationalrat beschlossenen Gesetzesänderungen zur Regelung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) aufnimmt.

08.327 s Kt. Iv. BE. Einspeisevergütung für erneuerbare Energien
09.302 s Kt. Iv. FR. Energiegesetz

Die Kommission hat die Vertreter der Kantone Bern und Freiburg zu deren Standesinitiativen angehört, welche beide eine Änderung der Regelung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) verlangen. Die Kommission wird sich nach der Differenzbereinigung in der Vorlage 08.445 zu diesen beiden Initiativen äussern.

Bestockte Weiden (09.469 n Pa. Iv. Favre Laurent, 09.3457 n Mo. Favre Laurent)

Besonders im Jurabogen, aber auch in den Alpenregionen, stellen die bestockten Weiden ein bedeutsames landwirtschaftliches Kulturerbe dar. Indem die zum Waldareal gehörigen Flächen auch landwirtschaftlich genutzt werden, weisen sie einen gemischten Charakter auf. Um den landwirtschaftlichen Charakter besser anzuerkennen, verlangt eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Laurent Favre (09.469 n), dass mit einer Änderung des Wald-, des Landwirtschafts- und des Raumplanungsgesetzes die bestockten Weiden künftig zur Landwirtschaftszone zugeteilt werden. Auch soll dadurch die Erhaltung dieser Flächen besser gefördert werden. Die Kommission ist jedoch der Meinung, dass die landschaftlich wertvollen bestockten Weiden im Rahmen des Waldgesetzes besser geschützt sind und dass der Aufwand für eine Neuberechnung der landwirtschaftlichen Nutzflächen unangemessen gross wäre. Mit 11 gegen 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie beschlossen, die parlamentarische Initiative nicht zu unterstützen und damit dem Entscheid der Schwesterkommission nicht zu folgen. Ebenso empfiehlt die Mehrheit die Motion von Nationalrat Favre (09.3457 n) mit 8 gegen 4 Stimmen zur Ablehnung, die den Bundesrat mit der Änderung der Berechnungsmethode bei der Bereinigung der landwirtschaftlichen Flächen beauftragen möchte. Eine Minderheit beantragt, die Motion zu überweisen.

09.499 n Pa. Iv. UREK-N. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen
08.480 n Pa. Iv. Rechsteiner-Basel. Moratorium für Agrotreibstoffe

Die Kommission prüfte eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission vor (09.499 n „Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen“). Die Initiative verlangt, Kriterien für die Marktzulassung von Agrotreibstoffen sowie deren Rohstoffe festzulegen. Das geltende Mineralölsteuergesetz stellt bereits soziale und ökologische Anforderungen an die steuerbefreite Einfuhr von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen. Die Initiative der UREK-N will nun die Einfuhr sowohl der Treibstoffe wie deren Rohstoffe generell verbieten, wenn sie die Auflagen nicht erfüllen. Produkte, welche den Kriterien für die Marktzulassung entsprechen, sollen weiterhin steuerbefreit sein. Die Kommission stimmte mit 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Vorhaben der UREK-N zu, einen entsprechenden Erlassentwurf auszuarbeiten.

Im Gegenzug beschloss die Kommission ohne Gegenstimme, der parlamentarischen Initiative 08.480 n „Rechsteiner-Basel. Moratorium für Agrotreibstoffe“ nicht zuzustimmen. Die Initiative verlangt ein fünfjähriges Moratorium für die Einfuhr von Agrotreibstoffen. Die Kommission ist der Ansicht, dass ein Moratorium in der Sache nicht zielführend ist. Den berechtigten Anliegen nach klaren und überprüfbaren Kriterien für die Marktzulassung würden im Rahmen der Kommissionsinitiative 09.499 der UREK-N Rechnung getragen.

09.3723 n Mo. Nationalrat (UREK-N). Massnahmen zur Regulierung der Bestände fischfressender Vögel und zur Entschädigung von Schäden an der Berufsfischerei

Die Kommission hat als Zweitrat die Motion zu den Massnahmen zur Regulierung der Bestände fischfressender Vögel und zur Entschädigung von Schäden an der Berufsfischerei ihrer Schwesterkommission beraten. Diese war im Zusammenhang mit einer vom schweizerischen Fischerei-Verband eingereichten Petition, die nach Lösungen für die wachsenden Probleme mit den fischfressenden Vögel verlangt, gemacht worden. Angesichts der Vorbehalte gegenüber einer finanziellen Entschädigung der Berufsfischer, die auch der Bundesrat teilt, sowie den bereits in die Wege geleiteten Massnahmen schlägt die Kommission mit 12 gegen 0 Stimmen bei 1 Enthaltung einen abgeänderten Motionstext vor. Neben der bereits in der nationalrätlichen Version genannten Verkürzung der Schonzeit empfiehlt die Kommission als weitere Massnahme für Berufsfischer die Lockerung des heute gültigen Verbots zur Verwendung von Motorbooten für Vergrämungsabschüssen. Als dritte Massnahme soll das zuständige Bundesamt für Umwelt beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine auf die einzelnen Gewässerregionen abgestimmte „Vollzugshilfe Kormoran“ auszuarbeiten, welche insbesondere Grundsätze zur Regulation der Brutkolonien und gesetzliche Grundlagen für Vergrämungsabschüsse beinhaltet.

Die Kommission hat am 28. und 29. Januar 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (RL/ZG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 29. Januar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

SGK-NR beschliesst Einführung integrierter Versorgungsnetze

Next Story

Zielmärkte-Umsatz 2009 mit CHF 307.3 Mio. nach stabilem im vierten Quartal um 22.1% tiefer als 2008

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…