Kommission stimmt Einsatz der Schweizer Armee zum Schutz der Schweizer Botschaft in Tripolis zu

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Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem VBS und dem EDA war es nicht möglich, von Beginn an die Schweizer Botschaft in Tripolis durch eigene Spezialisten der Armee sicherzustellen; vielmehr wurde damit eine private Sicherheitsfirma beauftragt. Die SiK-N bedauert dies, da es namentlich Aufgabe des Staates ist, für die Sicherheit seines im Ausland arbeitenden Personals zu sorgen. Zudem verfügt unsere Armee über Spezialisten, die speziell für solche Einsätze ausgebildet und ausgerüstet sind.

Umso mehr unterstützt die überwiegende Mehrheit der SiK-N nun den vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 18. Januar 2012 (12.013 sn) beantragten Einsatz eines Detachements der Schweizer Armee. Das Detachement besteht aus Mitgliedern des Kommandos Spezialkräfte der Armee, d.h. des Armee-Aufklärungsdetachements 10 und des Spezialdetachements der Militärpolizei. Es handelt sich um einen bewaffneten Einsatz in Zivil, der auf Artikel 69 Absatz 2 des Militärgesetzes beruht.

Die Schweizer Botschaft in Tripolis hat ihre Tätigkeit Mitte Oktober 2011 wieder aufgenommen. Obwohl sich die Sicherheitslage seit der Einstellung der Kämpfe zwischen Rebellen und Regimetreuen stabilisiert hat, gehen die ausländischen Vertretungen in Libyen angesichts der Spannungen und Konflikte zwischen Milizen und der grossen Verfügbarkeit von Waffen in der Bevölkerung gewisse Risiken ein.

Zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportanlässen hat die SiK-N zudem zwei Kommissionsmotionen verabschiedet. Mit der ersten Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Transportpflicht gemäss Personenbeförderungsgesetz so anzupassen, dass Personen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vom Transport ausgeschlossen werden können. In der Tat erlauben die heutigen gesetzlichen Bestimmungen nicht, eine Person, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, vom Transport auszuschliessen. So entstehen z.B. allein den SBB jährliche Mehrkosten von über 3 Mio. durch Gewaltan-wendungen in den Zügen, auf den Bahnhöfen und gegenüber dem Personal. Diese Motion wurde mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

Mit der zweiten Motion, die mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen wurde, soll der Bundesrat beauftragt werden, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die betroffenen Kantone Schnellgerichte zur Beurteilung von Fällen des Hooliganismus einführen. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass die Zeit zwischen Tat und Verurteilung möglichst kurz ist, um gewaltbereite Fans künftig abzuschrecken.

Vorgängig führte die SiK-N eine Anhörung zum Thema Gewalt bei Sportanlässen durch. Angehört wurden Vertreter betroffener Instanzen von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie von Verbänden, Transportbetrieben und des Datenschutzes.

Die Kommission hat am 20. und 21. Februar 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Chantal Galladé (SP, ZH) und in zeitweiser Anwesenheit des Chefs VBS, Bundesrat Ueli Maurer, und von Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher EDA, in Bern getagt.

Bern, 21. Februar 2012 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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