Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ – Kommission für direkten Gegenentwurf

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Die Volksinitiative (12.076) will mit einer neuen Verfassungsnorm Personen, die wegen einer Sexualstraftat an minderjährigen oder abhängigen Personen verurteilt worden sind, endgültig das Recht entziehen, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Diesen Text hält die Kommissionsmehrheit für zu restriktiv. Sie beantragt dem Nationalrat daher mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative abzulehnen. Eine Minderheit will diese zur Annahme empfehlen. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sich die Kommission jedoch dafür aus, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsstufe gegenüberzustellen. Gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit soll in der Verfassung festgehalten werden, dass volljährigen Personen, die verurteilt werden, weil sie eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität einer minderjährigen oder einer besonders schutzbedürftigen Person begangen haben, für eine bestimmte Dauer verboten werden kann, eine berufliche oder organisierte nichtberufliche Tätigkeit in regelmässigem Kontakt mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen auszuüben. Verschiedene Minderheiten der Kommission beantragen Formulierungen, die dem Anliegen der Volksinitiative weiter entgegenkommen.

Die Kommission tagt am 14. und 15. Februar 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern.

Bern, 14. Februar 2013  Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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