Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ELCOM hat in ihrer Verfügung vom 15. April 2013 die anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes zugunsten der BKW angepasst. Damit kann die BKW für das Tarifjahr 2009 zusätzlich 3 Mio. CHF für die Nutzung ihres Übertragungsnetzes geltend machen.…
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