Mehrwertsteuerreform – Fortführung des Drei-Satz-Modells

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1. Zu 08.053 Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Zwei-Satz-Modell). Zusatzbotschaft
Mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission entschieden, nicht auf die Revision des Mehrwertsteuergesetzes einzutreten. Mit dieser Vorlage hat der Bundesrat dem Parlament am 30. Januar 2013 gemäss dessen Rückweisungsauftrag vom 21. Dezember 2011 Varianten für ein Modell mit zwei anstelle von aktuell drei Steuersätzen unterbreitet. Eine Mehrheit der Kommission sieht keinen Nutzen in einer Einführung eines Zwei-Satz-Modells, da die damit verbundene administrative Vereinfachung zu gering ausfalle, um die massiven sozialen Auswirkungen rechtfertigen zu können. Beide der vom Bundesrat ausgearbeiteten Varianten sehen eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes vor. In den Augen der Mehrheit würde die damit verbundene Verteuerung der Nahrungsmittel zu einer disproportional höheren Mehrbelastung für die bereits heute weniger begünstigen Haushalte führen. Auch für die Landwirtschaft wäre mit grossen Zusatzkosten zu rechnen. Aus diesen Gründen erachtet die Kommissionsmehrheit die Vorschläge zum Zwei-Satz-Modell insgesamt als sozial unverträglich und eine Bevorzugung einzelner Branchen im Rahmen des Mehrwertsteuergesetzes als unzulässig.

Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten, da sie dem damaligen Willen des Parlaments entspricht und neben der Frage der Anzahl und Höhe der Steuersätze auch diverse andere wichtige Neuregelungen und Anpassungen an die geltende Rechtspraxis enthält. Letzteren Punkt anerkennt auch eine Mehrheit der Kommission. Mit 19 zu 5 Stimmen hat sie beschlossen, diese übrigen Revisionen sowie weitere offenen Fragen auf dem Weg einer Kommissionsmotion (13.3362) zu bereinigen.

2. 12.074 Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes! Volksinitiative
Die vorgeschlagenen Zwei-Satz-Modelle in der Mehrwertsteuer-Vorlage hätten das Anliegen der Volksinitiative von Gastrosuisse erfüllt. Durch den Nichteintretensentscheid der Kommission kann diese Gesetzesrevision jedoch nicht mehr als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative behandelt werden. In der Folge sprach sich die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, die Beratung der Volksinitiative bis zu ihrer nächsten Sitzung zu sistieren. Sie will sich im Mai vertieft damit befassen, ob sie einen neuen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative ausarbeiten möchte und was dieser beinhalten soll.

3. 13.027 AVIG. Deplafonierung des Solidaritätsprozents
Die WAK-N hat sich mit 18 zu 7 Stimmen für eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ausgesprochen, die vorsieht, dass das sogenannte Solidaritätsprozent auch auf Einkommensanteile über 315 000 Franken erhoben wird; heute ist dieser Beitrag auf die Einkommensanteile zwischen 126 000 und 315 000 Franken beschränkt. Mit der vom Bundesrat vorgelegten Revision wird die von der WAK-N eingereichte Motion 11.3755 („Sanierung der Arbeitslosenversicherung“) umgesetzt. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Deplafonierung des Solidaritätsprozents als geeignetes Mittel, um die Arbeitslosenversicherung rascher zu entschulden und den im Jahr 2011 befristet eingeführten Solidaritätsbeitrag, den die Besserverdienenden zu leisten haben, früher wieder ganz aufzuheben. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten, weil ihrer Ansicht nach die höheren Einkommen ungerechtfertigt belastet würden und weil die Sanierung nicht nur die Erhöhung der Beiträge umfassen dürfe, sondern auch Reduktionen bei den Ausgaben vorsehen müsse. Die WAK-N hat zudem einstimmig ein Kommissionspostulat (13.3361) eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Effizienzunterschiede vorzulegen, die in den einzelnen Kantonen beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung bestehen.

4. 12.028 Kartellgesetz. Änderung
Die Kommission hat mit 11 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, bei der – vom Ständerat verabschiedeten –  Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Kartellgesetzes mit dem Eintretensentscheid zuzuwarten. Die Mehrheit der Kommission möchte zuerst von der Verwaltung verschiedene Fragen abklären lassen, welche zum Teil die Beschlüsse des Ständerates betreffen (z.B. in Bezug auf das Teilverbot von Kartellen, die institutionelle Reform und die unzulässige Behinderung des Einkaufs im Ausland). Zudem möchte sie bei den betroffenen Kreisen Anhörungen durchführen. Die Kommission wird die Beratung dieser Vorlage nach der Sommersession wieder aufnehmen.

5. 12.501 Pa.Iv. Lüscher. Anpassung des Finmag zur Stärkung von Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
Die WAK-N hat mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz im Gesetz als eigenständiges Ziel der Finanzmarktaufsicht formuliert wird. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Verstärkung der Aufsichtstätigkeit der Finma verbunden sein muss mit der expliziten Festlegung des Ziels, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken. Für die Gegner hingegen würde die doppelte Zielsetzung zu einem Zielkonflikt bei der Finma führen und deren Glaubwürdigkeit gefährden.

Die Kommission hat am 22. und 23. April 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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