Zustimmung zur Verfassungsgrundlage für Kinder- und Jugendförderung und Kinder- und Jugendschutz

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Die 2007 eingereichte parlamentarische Initiative Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz (Amherd; 07.402) fordert eine Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung (BV), damit der Bund Vorschriften zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz erlassen kann. Obschon die Mehrheit der Mitglieder der ständerätlichen und der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) das Anliegen unterstützten, verzögerten sich die Umsetzungsarbeiten. Vorgängig wollten die beiden WBK die Ergebnisse der Totalrevision des Jugendförderungsgesetz abwarten. Am 12. November 2012 eröffnete die WBK-N dann die Vernehmlassung zu der mit der Initiative geforderten Verfassungsgrundlage.

An der heutigen Sitzung nahm die WBK-N Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen 1 . Von den 68 Vernehmlassungsadressaten hatten 48 geantwortet und weitere 19 Stellungnahmen wurden eingereicht. Die Wichtigkeit einer koordinierten und kohärenten Kinder- und Jugendpolitik wurde in der Vernehmlassung nicht bestritten und die bundesrätliche Strategie zur Kinder- und Jugendpolitik von Förderung, Schutz und Mitwirkung in grosser Mehrheit unterstützt. Dennoch wurde die von der WBK-N vorgeschlagene Verfassungsbestimmung differenziert beurteilt; Befürworter und Gegner sind ungefähr hälftig verteilt, die Mehrheit der Kantone lehnt jedoch die neue Verfassungsbestimmung ab.

Eine Mehrheit der WBK-N ist nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse weiterhin der Auffassung, dass die Stellung der Kinder und der Jugendlichen in der Bundesverfassung gestärkt werden soll. Die auf dem Subsidiaritätsprinzip beruhende Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden wird mit der Ergänzung von Artikel 67 BV nicht geschmälert und der Bund erhält lediglich die Kompetenz, durch den Erlass von Grundzügen koordinierend einzugreifen.

Eine Minderheit lehnt die Ergänzung von Art. 67 BV weiterhin ab. Aus ihrer Sicht besteht kein Bedarf, im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik eine neue Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes einzuführen. Die föderalistische Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden hat sich in der heutigen Form bisher bewährt.

Die  WBK-N stimmte  dem vorliegendem Bericht- und Erlassentwurf mit 14 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen zu und beantragt ihrem Rat die Annahme des Erlassentwurfs. Eine Minderheit beantragt auf den Erlassentwurf nicht einzutreten und eine weitere Minderheit fordert die Streichung von Art. 67 Abs. 1bis welche dem Bund die Kompetenz gibt, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festlegen zu können.

Weiter widmete sich die Kommission den Studiengebühren an der ETH Zürich und der EPF Lausanne . Diese Bildungsinstitutionen verzeichneten in den vergangenen Jahren eine starke Zunahme ausländischer Studierender, was u.a. zu Kostensteigerungen führte. Mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen fordert die WBK-N mittels einer Kommissionsinitiative für die Studierenden der beiden ETH differenzierte Studiengebühren. Das  Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz) soll in dem Sinne geändert werden, dass die Gebühren für Studierende, deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind oder während einer zu bestimmenden Zeitspanne waren und allen anderen Studierenden differenziert werden können. Für alle anderen Studierenden, für die diese Regelung nicht gilt, soll die Studiengebühr höchstens das Dreifache betragen dürfen.  Zudem soll der Bundesrat für Länder mit tieferen Gebühren, mit denen ein ausgeglichener Studentenaustausch stattfindet, das Reziprozitätsprinzip einführen können. Eine weitere Ergänzung des ETH-Gesetzes soll die zusätzlichen Einnahmen regeln, die sich aus dem Zuschlag zu den ordentlichen Gebühren ergeben. Die Ausarbeitung der geforderten Gesetzesänderung bedarf vorgängig der Zustimmung der ständerätlichen WBK.

Die Kommission tagte am 28. Mai  2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) in Bern.

1 Der Bericht zum Erlassentwurf für eine Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz kann über die Internetseite http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/07.402/seiten/default.aspx  bezogen werden.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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