Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hält in der Differenzbereinigung zum Bürgerrechtsgesetz im Wesentlichen an den Beschlüssen des Nationalrats fest. So soll die für die Gesuchstellung nötige Aufenthaltsdauer mindestens zehn Jahre betragen und der Aufenthalt zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr nicht mehr doppelt angerechnet werden.…
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