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Für die Verfeinerung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung

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Einstimmig beantragt die Kommission, den Entwurf zur Verfeinerung des Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherern anzunehmen, und zwar so wie ihn der Nationalrat in der Wintersession 2013 verabschiedet hatte. Der Entwurf war von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) ausgehend von zwei parlamentarischen Initiativen ( 11.473 / 12.446 ) erarbeitet worden. Ziel der Vorlage ist es, die Risikoselektion der Krankenversicherer einzudämmen. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, für die Berechnung des Risikoausgleich neu auch zu berücksichtigen, ob Krankenkassen überdurchschnittlich viele Versicherte haben, die ambulant behandelt werden und dabei hohe Kosten verursachen.

Gegen Rückweisung des Aufsichtsgesetzes
Mit 11 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, beim neuen Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung ( 12.027 ) nicht dem Nationalrat zu folgen und also den Entwurf nicht an den Bundesrat zurückzuweisen.  Eine wirksamere Aufsicht über die Krankenkassen sei wichtig, und entsprechende Regeln in einem separaten Gesetz seien klarer und transparenter als eine Ergänzung des KVG.

Revision des Medizinalberufegesetzes
Die Kommission hat die Beratungen zur Revision des Medizinalberufegesetzes MedBG ( 13.060 s ) abgeschlossen und diese in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die einzige Änderung gegenüber dem Bundesrat, die die Kommission einstimmig beantragt,  betrifft die Einführung einer generellen Registrierungspflicht für alle diejenigen, die einen universitären Medizinalberuf ausüben.

Sie setzte die Detailberatung zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (11.050 s) fort.

Die Kommission hat zudem die Beratung der Bundesratsvorlage zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) aufgenommen, die eine Trennung von Grund- und Zusatzversicherung (13.080) zum Ziel hat.

Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Darbellay). Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen (11.3811) mit einem etwas offener formulierten Text anzunehmen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, eine Lösung für jene Fälle zu finden, in denen jemand wegen den Spätfolgen eines Unfalls behandelt werden muss und nicht für den Erwerbsausfall versichert ist.

Die Kommission tagte am 10. Februar 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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