Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen

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Die Kommission anerkennt, dass den Personen, die vor 1981 von Verwaltungsbehörden aufgrund von Tatbeständen wie «Arbeitsscheu», «lasterhafter Lebenswandel» oder «Liederlichkeit» in Anstalten (oftmals Strafanstalten) eingewiesen wurden, grosses Unrecht widerfahren ist. Sie ist wie der Nationalrat der Meinung, dass der Bund das von diesen Personen erlittene Unrecht als solches anerkennt und einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung leistet. Die Kommission hat sich auch mit der Frage der finanziellen Wiedergutmachung auseinandergesetzt, und sie begrüsst die Rund-Tisch-Gespräche, welche die Behörden in diesem Zusammenhang unter der Ägide des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes führen. Die Kommission beantragt, Absatz 3 von Artikel 6 des Entwurfs zu streichen, welcher für die Akten eine Schutzfrist von achtzig Jahren vorsieht. Ihrer Meinung nach können hier die geltenden Archivierungsgesetze, die kürzere Schutzfristen vorsehen, angewendet werden.

Untersuchungshaft
Untersuchungshaft soll bei Wiederholungsgefahr angeordnet werden können, auch bei Ersttätern. Deshalb beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die Motion 11.3911 «Gefährliche Straftäter bleiben in Untersuchungshaft» anzunehmen. Ferner folgte sie dem Beschluss ihrer Schwesterkommission und gab der Initiative 12.495 zum gleichen Thema Folge.

Bekämpfung der Geldwäscherei
Die Kommission hat die Detailberatung der Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der Empfehlungen 2012 der Groupe d’action financière (GAFI) (13.106) aufgenommen und wird diese an ihrer Sitzung vom 18. Februar fortsetzen.

Die Kommission hat am 10. Februar 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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