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LUKB stellt Lohngleichheit von Männern und Frauen unter Beweis

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Das Resultat dieser nach den Vorgaben des Lohngleichheitsdialogs durchgeführten Regressionsanalyse der Lohnstruktur 2013 bedeutet, dass bei der Luzerner Kantonalbank nach Berücksichtigung der Faktoren Ausbildung, Berufserfahrung und Anforderungen an die Stelle zwischen Männern und Frauen nur noch ein minimaler Lohnunterschied von 1.1 % feststellbar ist. Der Lohngleichheitsdialog toleriert einen Unterschied von maximal 5 %.

Beat Bieri, Leiter Personalcontrolling der LUKB, nennt die Gründe für dieses Resultat: „Die nun bewiesene Lohngleichheit zwischen Mann und Frau führen wir auf unser Salärsystem zurück, das bei der LUKB seit über 20 Jahren im Einsatz steht. In diesem System spielt das Geschlecht explizit keine Rolle. Bei Lohnungleichheiten wird oft darauf hingewiesen, dass Männer in Salärfragen im Durchschnitt fordernder auftreten. Das nun vorliegende Ergebnis des Lohngleichheitsdialogs liefert die Bestätigung, dass unser Salärsystem in der Praxis korrekt umgesetzt wird, was konkret heisst, dass es bei der LUKB keine Lohndiskriminierung von Frauen gibt.“

„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Lohngleichheit auch in Zukunft zu gewährleisten. So haben wir mit dem Personalverein der LUKB vereinbart, die Analyse nach jeder Salärrunde erneut durchzuführen und den Personalverein jeweils über die Entwicklung zu informieren“, skizziert Beat Bieri das weitere Vorgehen der LUKB in Sachen Lohngleichheit.

Weitere Informationen: www.lohngleichheitsdialog.ch

Quelle: Luzerner Kantonalbank (LUKB)

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