Die Kommission beantragt Zustimmung zum NFB

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Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)
Der Bundesrat verabschiedete am 20. November 2013 die Botschaft über die Weiterentwicklung der ziel- und ergebnisorientierten Verwaltungsführung – Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (13.092). Im neuen Führungsmodell sollen sämtliche Verwaltungseinheiten des Bundes mit Globalbudgets gesteuert sowie der Voranschlag und die Finanzplanung zusammengeführt und mit Leistungsinformationen angereichert werden. Budgetierung und Planung sollen damit stärker auf Ziele und Ergebnisse ausgerichtet und die Verwaltung transparenter und wirtschaftlicher werden. Der Bundesrat schlägt vor, das NFB auf den 1. Januar 2017 einzuführen.

Nach der Präsentation der Botschaft durch die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), der Eintretensdebatte und den Ausführungen der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Eveline Widmer-Schlumpf, ist die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. Für die Mehrheit der Mitglieder der Kommission geht die unterbreitende Vorlage in die richtige Richtung: Das vorgeschlagene auf Leistungs- und Wirkungsziele basierende Modell soll eine effizientere Führung der Verwaltung ermöglichen. Die Kommission begrüsst ausserdem das Ende des aktuellen dualen Systems, welches einem Nebeneinander von traditionell geführten Ämtern und Ämtern mit Globalbudgets entspricht.

Innerhalb der Detailberatung ist die Kommission grossmehrheitlich den Beschlüssen des Nationalrates in der Sommersession 2014 gefolgt. Die Kommission beantragt unter anderem die vom Nationalrat vorgeschlagenen Änderungen zum Finanzplan zu übernehmen: Der Bundesrat hat der Bundesversammlung den Finanzplan zusammen mit dem Entwurf für den Voranschlag in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Bundesversammlung kann dabei Aufträge für eine Änderung des Finanzplanes an die Genehmigung knüpfen. Weiter ist die Kommission der Ansicht, dass bei einem Führungsmodell mittels Wirkungs- und Leistungszielen das Parlament über klare Informationen zu den erbrachten Leistungen und angewendeten Bewertungskriterien verfügen muss. Sie wünscht, dass dies entsprechend den vom Nationalrat vorgeschlagenen Änderungen in der Gesetzgebung präzis verankert wird. Betreffend der Änderung des Subventionsgesetzes (Art. 5) schlägt die Kommission vor, statt einer laufenden Konformitätsprüfung der Bestimmungen über die Subventionen die periodische Prüfung gemäss heutigem Recht beizubehalten (mindestens alle sechs Jahre).

Nach Abschluss der Detailberatung stimmte die Kommission der Vorlage einstimmig zu.

Aussprache mit der SNB und Hochrechnung per Ende Juni 2014 über das voraussichtliche Jahresergebnis
Die Kommission führte ihre traditionelle Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Thomas Jordan. Ziel dieser Aussprachen ist es, die Meinung der SNB über die Entwicklung der Wirtschaftslage im laufenden und folgenden Voranschlagsjahr zu erfahren. Ebenfalls angesprochen wurden die Situation und die Risikolage auf dem Immobilienmarkt sowie die Systemrelevanz von Schweizerischen Finanzinstituten. Schliesslich kommentierte Thomas Jordan die Ergebnisse der SNB im ersten Halbjahr 2014.

Anschliessend präsentierte der Direktor der EFV die Hochrechnung des Jahresergebnisses 2014 per Ende Juni. Diese sieht gegenüber dem Voranschlag 2014 Mindereinnahmen von rund 2 Milliarden Franken vor, welche durch Minderausgaben (1,9 Milliarden Franken) kompensiert werden. Die Kommissionsmitglieder zeigten sich zwar zufrieden mit der umsichtigen Ausgabenverwaltung, waren aber besorgt über die Prognosen zu den Einnahmen.

Weitere Geschäfte
Die Kommission beantragt dem Ständerat einstimmig, der Immobilienbotschaft EFD 2014 (14.045) zuzustimmen. Der Bundesrat beantragt darin einen Gesamtkredit in der Höhe von 226,8 Millionen Franken sowie einen Rahmenkredit von 50 Millionen Franken. Dieser neue Rahmenkredit „Zumiete inkl. Ausbau“ stand im Mittelpunkt der Diskussion. Er sichert dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) den nötigen Handlungsspielraum bei dringlichen Mietgeschäften. Zudem wird ein einheitliches Vorgehen garantiert, indem bei entsprechenden Projekten neu Miete und damit verbundener Ausbau der Liegenschaft gemeinsam berücksichtigt werden.

Ausserdem prüfte die Kommission die Motion 14.3004 «Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme». Sie beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion anzunehmen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen Grundsatz- und Planungsbeschluss gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes zu unterbreiten. Dieser soll vorsehen, das Wachstum der Ausgaben so weit einzudämmen bzw. die strukturellen Überschüsse so weit aufzubauen, dass die anstehenden Steuerreformen möglichst ohne Sparprogramme und Steuererhöhungen umgesetzt werden können.

Schliesslich nahm die Kommission Kenntnis vom Bericht des Bundesrates vom 25. Juni 2014 über die Ziele und Aktivitäten des IWF. Zudem wurde sie über die Ergebnisse der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Insieme sowie über die letzten Sitzungen der Finanzdelegation informiert.

Die FK-S hat am 18. und 19. August 2014 unter der Leitung ihres Präsidenten Hans Altherr (FDP, AR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Thomas Jordan, Präsident des SNB-Direktoriums sowie weiterer Mitarbeitenden des EFD in Bern getagt.

Source:
Das Schweizer Parlament
3003 Bern
Schweiz
www.parlament.ch

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