Für einen starken Service public

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Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung mit zwei sehr unterschiedlichen Vorlagen im Bereich Grundversorgung befasst: Die Volksinitiative „Pro Service Public“ (14.038 s) will die Grundversorgung in der Schweiz verbessern und fordert, dass der Bund in diesem Bereich nicht nach Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Nachdem die Kommission des Erstrates im August bereits ausführliche Anhörungen durchgeführt hat, verzichtet die KVF-N auf weitere Anhörungen. An ihrer nächsten Sitzung im November wird die Kommission über die Abstimmungsempfehlung und über die Frage eines allfälligen Gegenentwurfes zur Volksinitiative 14.038 entscheiden.

Mit dem zweiten Geschäft, 13.036 s Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung , hat der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes erfüllt und in drei Varianten Vorschläge für eine allgemeine Verfassungsbestimmung unterbreitet. Die Kommission ist mit 13 zu 11 Stimmen relativ knapp auf die Allgemeine Verfassungsbestimmung (13.036) eingetreten. Mit 11 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission einer Version den Vorzug gegeben, welche bereits in der KVF-S eine Mehrheit verbuchen konnte. Die Variante A, welche im Ständeratsplenum mit dem Stichentscheid des Präsidenten obsiegt hat, wird von einer Minderheit unterstützt, eine weitere Minderheit wünscht sich eine Formulierung, die noch etwas verbindlicher wäre. Die Mehrheit der Kommission möchte mit der gewählten Formulierung die Bedeutung einer guten Grundversorgung für den Zusammenhalt im ganzen Land bekräftigen und das gute heutige Niveau auch in Zukunft erhalten. Das Plenum des Nationalrates wird sich frühestens in der Wintersession 2014 mit den beiden Vorlagen befassen.

Abgeschlossen hat die Kommission die Detailberatung zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes (14.036). An ihrer letzten Sitzung ist sie klar auf die Vorlage eingetreten und hat sich im Wesentlichen den Anträgen des Bundesrates angeschlossen. Dies tat die Mehrheit der Kommission auch heute. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft beantragt, die Verpflichtung der SBB zur Erbringung von Dienstleistungen im Güterverkehr zu lockern (Art. 3 SBBG). Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission diesen Antrag unterstützt. Eine Minderheit möchte an dieser gesetzlichen Verpflichtung festhalten. Ebenfalls abgelehnt, mit 14 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen, hat die Kommission den Antrag, die SBB Cargo herauszulösen und als Transportunternehmen zu verselbständigen. Eine Mehrheit der Kommission möchte, dass der Bundesrat die Auslagerung seriös abklärt und dann dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Die Kommission hat diesen Auftrag an den Bundesrat in Form einer Motion mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Ebenfalls angenommen hat die Kommission eine Gesetzesänderung, welche einen allfälligen Ausbau des Rheinhafens Basel ermöglichen soll, mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Totalrevision ausgesprochen. In Anbetracht ihrer Beschlüsse im Gesetz hat die Kommission mit 16 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen, den Kreditrahmen von 210 auf 300 Millionen Franken zu erhöhen.

Die Vorlage kann damit ab Wintersession 2014 im Nationalrat behandelt werden.

Source:
Das Schweizer Parlament
3003 Bern
Schweiz
www.parlament.ch

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