Bargeldvorschriften. Neues Konzept

2 mins read

Die Kommission hat betreffend die Umsetzung der GAFI-Empfehlungen 2012 (13.106) namentlich folgende Entscheide getroffen:

Gestützt auf einen Antrag des Bundesrates verzichtet die Kommission auf das Verbot von Barzahlungen von über 100 000 Franken (Art. 2b und 2c E-GwG). Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, neue Sorgfaltspflichten für Händler (natürliche und juristische Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und dabei Bargeld entgegennehmen), die im Rahmen eines Handelsgeschäfts mehr als 100 000 Franken in bar entgegennehmen. Diese Händler müssen insbesondere die Vertragspartei und die wirtschaftlich berechtigte Person identifizieren und sind dokumentationspflichtig; sie müssen die Hintergründe und den Zweck eines Geschäfts abklären, wenn es ungewöhnlich erscheint und seine Rechtmässigkeit nicht erkennbar ist, und wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Vermögenswerte von einem Verbrechen oder einem qualifizierten Steuervergehen herrühren oder der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen; in diesen Fällen ist die Meldestelle zu benachrichtigen. Diese Händler haben zudem eine Revisionsstelle mit der Prüfung der Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten zu beauftragen Eine Minderheit der Kommission beantragt, dem Nationalrat zu folgen, der für Barzahlungen von über 100 000 Franken keine besondere Regelung vorsieht.

Punkto Inhaberaktien (Art. 697i, 697j, 697l und 790a E-OR) beantragt die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen, sich dem Ständerat anzuschliessen und auf die Festlegung von Schwellenwerten, bis zu denen keine Meldepflicht gilt, zu verzichten. Eine Minderheit beantragt, an den Beschlüssen des Nationalrats festzuhalten.

Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mitglieder der Bundesversammlung nicht von der Kategorie der politisch exponierten Personen (PEP) auszunehmen (Art. 2a Abs. 1 Bst. b E-GwG). Eine Minderheit hält am Beschluss des Nationalrates fest.

Was die Definition als qualifiziertes Steuervergehen betrifft (Art. 305bis Ziff.1bis E-StGB), beantragt die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen, sich dem Ständerat anzuschliessen. Eine Minderheit beantragt, am Konzept des Nationalrats festzuhalten, die Steuerrückerstattungen aber auf 100 000 Franken pro Steuerperiode zu reduzieren. Eine weitere Minderheit will am Beschluss des Nationalrates festhalten.

Die Kommission wird ihre Beratung an der nächsten Sitzung vom 13. und 14. November 2014 abschliessen.

Verwahrung
Die Kommission hat den parlamentarischen Initiativen 13.462 und 13.463 mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Stichentscheid des Vizepräsidenten) bzw. mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Hingegen beantragt sie ihrem Rat mit jeweils 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, den parlamentarischen Initiativen 13.453 und 13.461 keine Folge zu geben – eine Minderheit beantragt Folge geben. Die vier parlamentarischen Initiativen verlangen eine Verschärfung der gesetzlichen Regelung.

Strafprozessrecht
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion 14.3383 anzunehmen, welche den Bundesrat auffordert, dem Parlament nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit der geltenden Strafprozessordnung bis Ende 2018 die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzuschlagen.

Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen
Nach dem der Kanton Waadt am 7. Juli 2014 beschlossen hat seine Praxis bezgl. der Ernennung von Beiständen zu ändern, hat sich die Kommission heute mit der parlamentarischen Initiative 12.413 beschäftigt, die verlangt, dass niemand gegen seinen Willen als Beistand oder Beiständin ernannt werden soll. Die Kommission will dieses Thema bzw. diese parlamentarische Initiative an einer ihrer nächsten Sitzungen weiter behandeln.

Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung auf den Entwurf des Bundesrates (13.025) eingetreten war, hat sie nun mit 16 zu 9 Stimmen einen Rückweisungsantrag abgelehnt. Sie hat mit der Detailberatung begonnen und wird diese angesichts der Vielzahl von eingereichten Anträgen an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen. Sie wird detailliert über ihre Arbeiten informieren, sobald diese abgeschlossen sind.

Haftpflichtrecht
Die Kommission beantragt zudem mit 15 zu 5 Stimmen, die Motion 14.3043 anzunehmen. Ziel ist es, für die nach Bundesrecht obligatorischen Haftpflichtversicherungen ein einheitliches, sich am Vorbild des Strassenverkehrsgesetzes orientierendes Schutzniveau für geschädigte Personen einzuführen, die gesetzliche Grundlage für die Regulierung von Massenkollisionen im Strassenverkehr zu schaffen und die Einführung einer auf die Haftung für Personenschäden begrenzten obligatorischen Privathaftpflichtversicherung zu prüfen.

Strafregister
Des Weiteren beantragt die Kommission mit 14 zu 6 Stimmen die Annahme der Motion 14.3209. Diese verlangt im Wesentlichen, die Fristen für die Streichung von Strafregistereinträgen zu verlängern.

Identitätsmissbrauch
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Motion 14.3288 anzunehmen. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Entwurf zur Änderung des Strafrechts auszuarbeiten, damit der Missbrauch einer Identität eine strafbare Handlung für sich wird.

Die Kommission hat am 16. Und 17. Oktober 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) und zum Teil von Nationalrat Jean-Christophe Schwaab (Vizepräsident; S, Waadt) in Bern getagt.

Source:
Das Schweizer Parlament
3003 Bern
Schweiz
www.parlament.ch

Write your comment

Previous Story

Nomination von Jürg Fedier für den Dätwyler Verwaltungsrat

Next Story

Nationale Suisse wird Teil der Helvetia Gruppe

Latest News