Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ – Die Kommission beantragt einen direkten Gegenentwurf

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​1. 13.085 Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe. Volksinitiative
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat Kenntnis genommen vom Ergebnisbericht der Konsultation zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ und mit 13 gegen 12 Stimmen definitiv beschlossen, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen und die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Der angenommene Text entspricht dem Text der den angeschriebenen Kreisen zur Konsultation unterbreitet wurde (Antrag der Mehrheit aus den Unterlagen der Konsultation). Die Kommissionsmehrheit will mit diesem direkten Gegenentwurf einerseits das Anliegen der Volksinitiative aufnehmen, also die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren beseitigen, aber andererseits eine Individualbesteuerung von Ehepaaren nicht ausschliessen sowie auf eine Definition des Ehebegriffs in der Bundesverfassung verzichten. Zwei Minderheiten beantragen einen abweichenden Text für den direkten Gegenentwurf.

2. 13.479 Pa.Iv. Gasche. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer
Die WAK-N hat die Verwaltung anlässlich ihrer letzten Sitzung vom 18./19. August 2014 mit der Ausarbeitung verschiedener Umsetzungsvarianten beauftragt. Die entsprechenden Vorentwürfe sowie der erläuternde Bericht wurden nun vorgestellt. Mit 17 zu 7 Stimmen hat die Kommission einen Vorentwurf verabschiedet, der sich hinsichtlich der Natur der Frist dem Text der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Urs Gasche anlehnt. Demnach sollen sowohl die Deklaration der Verrechnungssteuer als auch die Geltendmachung der Anwendung des Meldeverfahrens neu auch nach Ablauf der Deklarationsfrist von 30 Tagen möglich sein, sofern die materiellen Voraussetzungen für die Gewährung des Meldeverfahrens erfüllt sind. Hinsichtlich der Rückwirkung hat die Kommission beschlossen, dass diese Änderung auch auf Steuerforderungen anwendbar sein soll, die ab dem Kalenderjahr 2011 entstanden sind.

Eine Minderheit beantragt eine alternative Umsetzungsvariante. Dabei handelt es um eine restriktivere Lösung, bei der die Deklarationsfrist weiterhin als Verwirkungsfrist ausgestaltet sein soll. Weiter werden zwei alternative Vorschläge für die Rückwirkung der Bestimmungen beantragt. Im einen Fall sollen die Bestimmungen erst auf zukünftige Sachverhalte Anwendung finden, im anderen Fall wird eine grosszügigere Rückwirkung im Sinne der parlamentarischen Initiative Niederberger (13.471) beantragt.

Die Kommission hat weiter beschlossen, den Vorentwurf und den erläuternden Bericht im Dezember in die Vernehmlassung zu geben.

3. 10.426 Pa.Iv. Fraktion V. Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch
Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission einem Vorentwurf zugestimmt, durch den gewürzte Fleischprodukte neu in das Kapitel 2 des Zolltarifs eingereiht werden und somit einer höheren Zollbelastung unterliegen. Gleichzeitig hat sie die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beschlossen, welches voraussichtlich Anfang Dezember eröffnet wird. Für die Mehrheit der Kommission stellt die Zunahme der Importmenge an gewürztem Fleisch in den letzten zehn Jahren ein Problem für inländische Produzenten der Fleischbranche dar (steigender Preisdruck, Aushebelung der Marktordnung). Zudem führt sie Bedenken an, dass importiertes Fleisch nach Tierschutzrichtlinien produziert wurde, die den schweizerischen Vorschriften nicht gerecht werden. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Aus ihrer Sicht widerspricht die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Kapitels 2 des Zolltarifs völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.

4. 14.410 Pa.Iv. Carobbio Guscetti. Öffentliches Beschaffungswesen. Verzicht auf kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit als Zuschlagskriterium
Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission erachtet das Beschaffungsrecht als ungeeignet, um die Thematik der Arbeit auf Abruf zu regeln. Wollte man die Initiative gemäss den internationalen Verpflichtungen – namentlich WTO-konform – umsetzen, könnte dies eine Benachteiligung inländischer Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz zur Folge haben. Die Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie ist der Auffassung, dass die kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit prekäre Arbeitsbedingungen schaffe und dazu führe, dass viele Arbeitnehmer auf Sozialhilfe angewiesen seien.

5. 14.061 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)
Da im Hinblick auf die Detailberatung noch ergänzende Dokumente gewünscht wurden, hat die Kommission beschlossen, die Beratung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes auf die Sitzung vom 11./ 12. Januar 2015 zu verschieben.

Die Kommission hat am 10. November 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Source:
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben
3003 Bern
Schweiz
www.parlament.ch

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