Im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Klausel 8.g der ZUB11-Anleihensbedingungen (konsolidiertes Eigenkapital von mindestens 20% der konsolidierten Aktiven) und die mögliche Nichteinhaltung der Klausel 8.f der ZUB11-Anleihensbedingungen (Veränderung der rechtlichen oder wirtschaftlichen Struktur von Züblin durch die Implementierung möglicher strategischer Optionen bei der Züblin Immobilière France SA), hat der Verwaltungsrat…
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