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News Service des Schweizer Parlaments – Kritik an fehlender Transparenz über externe Politikberater

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​Von den zehn Empfehlungen ihres Berichts zum Expertenbeizug in der Bundesverwaltung vom 13. Oktober 2006 erachtet die GPK-S heute vier als umgesetzt oder weitgehend umgesetzt, zwei als teilweise umgesetzt, jedoch drei als nicht umgesetzt. Positiv erachtet die GPK-S, dass der Bundesrat mit der bundesweiten Statistik Beschaffungszahlungen (SBeZ) und dem flächendeckenden Vertragsmanagement (VM BVerw) Instrumente geschaffen hat, die bessere Kontrollen der Beschaffungen durch die Bundesverwaltung ermöglichen.

Kritik übt die GPK-S hingegen an der fehlenden Transparenz über externe Politikberatermandate. Mit Empfehlung 1 hatte die GPK-S vor neun Jahren vom Bundesrat verlangt, Transparenz über externe Politikberater und ihre Mandate herzustellen. Eine Analyse von neuen Zahlen zeigt, dass der Bundesrat dieser Empfehlung bis heute nicht nachgekommen ist. Weder besteht heute Transparenz über die Höhe der Ausgaben für Politikberatermandate, noch hat der Bundesrat die weiter wachsenden Ausgaben in diesem Bereich unter Kontrolle gebracht. Die GPK-S verlangt vom Bundesrat in zwei Empfehlungen, dass er durch eine bessere statistische Erfassung Transparenz über die Politikberatermandate schafft und dafür sorgt, dass die Gesamtausgaben für externe Politikberatungen mittelfristig auf tiefem Niveau stabilisiert werden.

Als noch nicht genügend erachtet die GPK-S die Bemühungen des Bundesrates, internes Fachwissen verstärkt anstelle von externen Beratungsaufträgen zu nutzen.

Mit Empfehlung 5 hatte die GPK-S vor neun Jahren den Bundesrat ersucht, geeignete Mas-snahmen zur Bekämpfung des sog. «Dezemberfiebers» zu prüfen. Die GPK-S stellte in der Statistik Beschaffungszahlungen (SBeZ) immer noch überdurchschnittlich hohe Dezemberzahlungen fest und ersucht den Bundesrat in einer neuen Empfehlung, das Phänomen mit Hilfe der neuen Instrumente des Beschaffungscontrollings genauer abzuklären.

Mit Empfehlung 6 hatte die GPK-S den Bundesrat im Jahr 2006 aufgefordert, geeignete Massnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs bei der Vergabe von externen Beratermandaten zu treffen. Die GPK-S stellt fest, dass der Bundesrat zur Umsetzung dieser Empfehlung einige Anstrengungen unternommen hat, nicht zuletzt auch dank der intensiven Begleitung des Aufbaus und der Verbesserung des strategischen Beschaffungscontrollings durch die Finanzdelegation. Die Absicht des Bundesrates, sämtliche freihändigen Vergaben über dem Schwellenwert schriftlich zu begründen und juristisch abzuklären, ist zu begrüssen. Die GPK-S erachtet jedoch die freihändige Vergabe von Beratermandaten über dem Schwellenwert immer noch als generell hoch, wenn auch teilweise Verbesserungen festzustellen sind. Sie erhofft sich vom flächendeckenden Vertragsmanagement (VM BVerw), welches ab 2016 mehr Transparenz über die Beschaffungen des Bundes und deren Vergabearten bringen soll, eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsorientierung bei der Auftragsvergabe.

Empfehlung 9 hatte dem Bundesrat vor neun Jahren empfohlen abzuklären, ob es einen Zusammenhang zwischen fehlendem Wettbewerb bei Expertenmandaten und Folgeaufträgen gibt, und sicherzustellen, dass in der Bundesverwaltung kein «Hoflieferantentum» vorkommt. Die GPK-S begrüsst es, dass die aufgebauten Controllinginstrumente heute bessere Kontrollen ermöglichen. Sie stellt jedoch fest, dass der Bundesrat ihrem Anliegen, eine vertiefte Abklärung dieser Frage vorzunehmen, bisher nicht nachgekommen ist. Sie verlangt deshalb in einer neuen Empfehlung eine entsprechende Untersuchung mit Hilfe der neuen Controllinginstrumente.

Die GPK-S hat den Bundesrat gebeten, zu ihren Feststellungen und Empfehlungen bis am 15. Januar 2016 Stellung zu nehmen. Sie hat am 6. Oktober 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) in Bern getagt.

Quelle:
Das Schweizer Parlament
CH – 3003 Bern
www.parlament.ch

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