Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Weiterbetrieb des AKW Beznau wegen mangelhafter Erdbebensicherheit abgewiesen. In seiner Begründung verweist es auf die historische Usanz der Grenzwerte – und verkennt dabei, dass diese überholt sind. Ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird, ist noch nicht entschieden.…
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