Gestützt auf Art. 44 der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV) und nach Anhörung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die Schweizerische Nationalbank dem Bundesrat beantragt, den antizyklischen Kapitalpuffer zu aktivieren. Der beantragte Kapitalpuffer richtet sich auf die Hypothekarkredite zur Finanzierung von Wohnliegenschaften in der…
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