Der 1. August naht und Feuerwerkskörper aller Art werden bald wieder den Abendhimmel erhellen. Damit der Schweizer Nationalfeiertag für alle ein Freudentag bleibt, gilt es einige rechtliche Aspekte zu beachten.…
read moreDer 1. August ist – wie übrigens auch der Jahreswechsel – ein Sonderfall: An diesem Tag ist das Abrennen von Feuerwerk teilweise auch während der gesetzlichen Ruhezeiten gestattet. Lärmbeeinträchtigungen im Rahmen der Feierlichkeiten zum 1. August müssen somit toleriert werden, sofern sie das übliche Mass nicht überschreiten. Das Abbrennen lärmenden…
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