Vorschlag für eine gesellschaftsrechtliche Lösung

Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, eine Kommissionsinitiative einzureichen, welche den problematischen Auswüchsen bei den Vergütungen mit einer gesellschaftsrechtlichen Regelung begegnen möchte. Dabei sollen Bezüge über drei Millionen künftig als Gewinnbeteiligung gelten und somit durch die Generalversammlung genehmigt werden müssen.…

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