Treten Mitglieder des Bundesrates von ihrem Amt zurück, so sollen sie inskünftig während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat in Umsetzung von zwei parlamentarischen Initiativen eine entsprechende Vorlage zuhanden des Rates verabschiedet.…
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