Bern, 27.04.10 – strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS lehnt es ab, dass auf Verfassungsstufe ein detaillierter Massnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rasern bzw. Geschwindigkeitsexzessen verankert wird. Handlungsbedarf besteht auf Gesetzesstufe. Dabei bietet nur ein äusserst ziel- und wirkungsorientiertes Vorgehen Gewähr, dass die grosse Mehrheit der sich korrekt verhaltenden Verkehrsteilnehmenden nicht…
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