Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht untersteht dem Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen (SR 173.110.29, welches bereits seit dem 1. 1. 2007 in Kraft ist. Die Ausführungsbestimmungen wurden im Mai 2010 ergänzt um auch die Anerkennung von Zustellplattformen in Analogie zu SR 172.021.2 zu…
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