Die Bundesverfassung verlangt, dass bei Wahlen die Stimme jedes Wahlberechtigten ein ähnliches Gewicht hat. Eine Bestimmung der neuen Verfassung des Kantons Schwyz verletzt diesen Grundsatz; sie soll daher vom Bund nicht gewährleistet werden. Wenn Schwyz seine Verfassung nicht anpasst, so riskiert es, dass das Bundesgericht Beschwerden gegen die Durchführung von…
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