Bundesgericht weist Beschwerde der PubliGroupe ab und bestätigt die im März 2007 ausgesprochene Sanktion der Weko

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Lausanne, 29. Juni 2012 – Das Bundesgericht hat heute in seinem Urteil mit 3 gegen 2 Stimmen die Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) von März 2007 von CHF 2.5 Millionen bestätigt. Die Weko hatte damals diese Sanktion wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung trotz einer einvernehmlichen Regelung ausgesprochen. Die diesem Urteil…

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