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Änderung der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte per 1.1.2008 in Kraft gesetzt

Kategorie: Politik | Eingetragen am 21. September 2007 um 15:01 Uhr

Der Bundesrat hat die Änderung vom 23. März 2007 der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt und gleichzeitig einige Bestimmungen der Verordnung über die politischen Rechte angepasst. Dabei geht es vorwiegend um die Weiterentwicklung von Vote électronique.

Damit die Auslandschweizer Stimmberechtigten in allen Kantonen in Versuche mit Vote électronique einbezogen werden können, müssen zuerst die entsprechenden Stimmregister harmonisiert werden. Die Kantone haben nun bis Mitte 2009 Zeit, um ihre Gesetzgebung so weit nötig anzupassen.

Mit den Verordnungsänderungen legt der Bundesrat fest, nach welchen Regeln in der nächsten Legislatur Versuche mit Vote électronique durchgeführt werden können. Bis 2011 sollen solche Tests auf maximal zehn Prozent der Stimmberechtigten beschränkt bleiben. Der Bundesrat behält sich vor, Versuche weiterhin örtlich, sachlich und zeitlich einzuschränken, um das Risiko kalkulierbar zu halten



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