Damit die Auslandschweizer Stimmberechtigten in allen Kantonen in Versuche mit Vote électronique einbezogen werden können, müssen zuerst die entsprechenden Stimmregister harmonisiert werden. Die Kantone haben nun bis Mitte 2009 Zeit, um ihre Gesetzgebung so weit nötig anzupassen.
Mit den Verordnungsänderungen legt der Bundesrat fest, nach welchen Regeln in der nächsten Legislatur Versuche mit Vote électronique durchgeführt werden können. Bis 2011 sollen solche Tests auf maximal zehn Prozent der Stimmberechtigten beschränkt bleiben. Der Bundesrat behält sich vor, Versuche weiterhin örtlich, sachlich und zeitlich einzuschränken, um das Risiko kalkulierbar zu halten