E-Commerce und Telefonwerbung: Nationalratskommission schmettert Anliegen ab
Kategorie: Allgemeine Infos, Dienstleister | Eingetragen am 21. September 2007 um 11:43 Uhr
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat heute zwei
parlamentarischen Initiativen zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten abgelehnt. Die parlamentarische Initiative Sommaruga über den elektronischen Geschäftsverkehr forderte, dass das Obligationenrecht (OR) angepasst wird, um den Besonderheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs Rechnung zu tragen. Die parlamentarische Initiative Bonhôte wollte, dass der Telefonverkauf dem Haustürgeschäft gleichgestellt wird und dass der Konsument somit über ein Widerrufsrecht von 7 Tagen verfügt. Die vier Konsumentenorganisationen sind enttäuscht über diesen Entscheid. Einmal mehr sind die Konsumenten die letzte Sorge für Bern.
Die Konsumentinnen und Konsumenten vertrauen dem Einkauf via Internet (elektronischer Geschäftsverkehr) wenig, insbesondere im Hinblick auf vertragliche Aspekte. Studien zeigen, dass darum das hervorragende Potenzial der in der Schweiz vorhandenen Infrastruktur für E-Commerce nicht ausgeschöpft wird. Grund: Unser Obligationenrecht ist veraltet und betrachtet nur den altmodischen Vertragsabschluss per Händedruck. Heute kommt vermehrt der Mausklick zur Anwendung. Mit der Ablehnung der parlamentarischen Initiative der Präsidentin der SKS, hat die RK-N etwas Falsches gemacht. Die vier Konsumentenorganisationen sind enttäuscht, dass die Konsumentinnen und Konsumenten im Online-Einkauf keine verbindlichen Rechte haben werden.
Telefonwerbung, auch Telemarketing genannt, wird immer häufiger eingesetzt, um alles
Mögliche zu verkaufen, wie etwa Krankenversicherungen, Weine, Kosmetika oder Telefonabonnemente.
Die Missbräuche in diesem Bereich haben stark zugenommen, vor allem ältere Personen werden am Telefon überrumpelt. Mit der Ablehnung der parlamentarischen Initiative Bonhôte hat die RK-N die Augen geschlossen und somit die Probleme der Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Bereich nicht beachtet. Ein Widerrufsrecht wäre die richtige Lösung gewesen, um die aggressiven Verkaufsmethoden zu stoppen.
Einmal mehr bleibt Bern kalt gegenüber den Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten. Aber dieses Mal werden auch die Anbieter für das mangelnde Vertrauen im elektronischen Geschäftsverkehr und für die Missbräuche im Bereich Telemarketing bestraft.