Der Generaldirektor hat vor den WIPO-Mitgliedstaaten Rechenschaft über seine Führung abzulegen. Die Schweiz bedauert, dass der Generaldirektor es nicht für nötig hielt, persönlich die Fragen zu beantworten, die ihm zur Sache gestellt wurden. Nun gilt es, die richtigen Massnahmen zu ergreifen, um die Glaubwürdigkeit der Organisation wiederherzustellen. Ohne diese ist die WIPO nicht in der Lage, die ihr aufgetragenen Aufgaben zu erfüllen.
Zu diesem Zweck hält es die Schweiz für vordringlich, auf der Grundlage der Statuten der Organisation unverzüglich das Auswahlverfahren für die Ernennung eines Generaldirektors an die Hand zu nehmen. Dabei soll es sich um eine Persönlichkeit handeln, die den notwendigen Erneuerungsprozess der WIPO zu unterstützen vermag.
Die Schweiz beherbergt zahlreiche internationale Organisationen. Sie setzt sich unablässig und mit Nachdruck für eine gute Geschäftsführung dieser Organisationen ein. Sie verteidigt Führungsprinzipien, die auf Integrität, Transparenz, Vertrauenswürdigkeit und Wirksamkeit fussen. Es ist im Interesse der multilateralen Zusammenarbeit, dass die in Genf oder anderswo niedergelassenen internationalen Organisationen diesen Normen nachleben.
Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten