Schweiz.biz

Schweiz.biz

Wirtschaftsinformationsdienst für die Schweiz

Schweiz.biz – Wirtschaftsinformationsdienst für die Schweiz » Anerkennung der GUB und GGA zwischen der EG und der Schweiz: Eröffnung der Verhandlungen



Reiseführer kostenlos anfordern!

Anerkennung der GUB und GGA zwischen der EG und der Schweiz: Eröffnung der Verhandlungen

Kategorie: Politik | Eingetragen am 5. Oktober 2007 um 12:12 Uhr

Am 4. Oktober 2007 fand in Brüssel die erste Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) und geografischen Angaben (GGA/IGP) statt. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des Agrarabkommens von 1999 zwischen der Schweiz und der EG. Hochwertige Erzeugnisse mit eindeutig ausgewiesenem Ursprung sind für die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft ein wichtiger Faktor.

Das Agrarabkommen von 1999 zwischen der Schweiz und der EG (Bilaterale l) enthält eine Erklärung, in der die EG und die Schweiz ihre Absicht festgehalten haben, die gegenseitige Anerkennung der Bestimmungen über die geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, die bereits für Weine und Spirituosen gilt, auf weitere Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel auszudehnen.

Das Ziel der Schweiz ist die Erweiterung des Schutzes ihrer Bezeichnungen auf den EG-Raum, indem sie gleichzeitig den Bezeichnungen der EG auf schweizerischem Gebiet denselben Schutz gewährt. Eine solche Lösung stellt für die Branchen der ursprungsgeschützten Erzeugnisse eine Chance dar und ist insbesondere für die Käse-AOC, die neben den Fleischspezialitäten im Zentrum dieses Abkommens stehen, ein gewichtiger Vorteil. Die zu verhandelnden Bestimmungen sollen grundsätzlich in einem zusätzlichen Anhang zum Agrarabkommen festgeschrieben werden.
2002 begannen die ersten Arbeiten im Rahmen einer vom Gemischten Agrarausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe. Diese hat festgestellt, dass die gemeinschaftliche und schweizerische Gesetzgebungen einen gleichwertigen Schutz gewähren und die problematischen Fälle wurden eingeordnet (Bezeichnungen, die von einer Partei geschützt sind, aber auch von einer anderen Partei verwendet werden). Die erste Verhandlungsrunde war der Besprechung verschiedener Grundsatzfragen gewidmet. Ausserdem wurde ein Arbeitsprogramm erstellt. Die Schweizer Delegation steht unter der Leitung des Bundesamts für Landwirtschaft mit Mitverantwortung des Integrationsbüros EDA/EVD.

Quelle: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement



Einen Kommentar hinterlassen - nur für registrierte Benutzer.